Genosschenschaftliche Rückvergütung |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:36 |
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Wie kann man das am besten einem Kunden erklären? |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:50 |
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So etwas gibt es nicht. Da muss ein Schreibfehler vorliegen! |
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Verfasst am: 10.02.2004 19:05 - Geaendert am: 10.02.2004 19:13 |
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Die Rückvergütung kommt bei Warengenossenschaften vor.
Wenn eine Genossenschaft Überschüsse erzielt, werden diese nicht einfach nur wieder investiert oder auf die gezeichneten Anteile als Dividende ausgeschüttet, sondern es werden die Mitglieder, die die Leistungen der Genossenschaft am meisten in Anspruch nehmen, an den Überschüssen auch entsprechend proportional oder sogar überproportional beteiligt.
Über die Ausschüttung einer Rückvergütung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat mit Aufstellung der Bilanz. Auf die beschlossene Rückvergütung haben Mitglieder einen Rechtsanspruch.
Solange auf einen Geschäftsanteil noch Zahlungen ausstehen, wird die Rückvergütung dem Geschäftsguthaben gutgeschrieben. Das gleiche gilt, wenn das Geschäftsguthaben zur Deckung eines Verlustes vermindert worden ist. |
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Verfasst am: 10.02.2004 19:37 |
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Danke.
Nur wir sind keine Warengenossenschaft, sondern eine Raiffeisenbank und bei uns gibt es Genossenschaftliche Rückvergütung. |
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