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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

EBAY- Schutz bei Hehlerware
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 14:50
Welchen Rat könnte man einen Kunden geben, der über ebay Ware ersteigert, die Monate später von der Polizei beschlagnahmt wird, weil es gestohlene Ware ist?
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 14:59
Hatte letztes Jahr den gleichen Fall bei einem Kunden bei mir.
Der Schaden belief sich auf 7200,00 Euro.
Beim Verkäufer war kein Geld zu holen.
Er hat den Verkäufer dann verklagt wartet aber noch heute auf sein Geld und wird auch wahrscheinlich nie etwas davon bekommen.
Wie sagt das Sprichwort so schön:

Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 15:56
Greift in diesem Fall der EBAY- Käuferschutz nicht?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 16:00
Bei solch hohen Beträgen nicht:

"Wenn Sie einen bezahlten Artikel nicht erhalten oder einen Artikel erhalten haben, der im Wert wesentlich von der Beschreibung abweicht, hilft Ihnen das kostenlose Käuferschutzprogramm von eBay. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je 200,00 Euro (300,00 Euro bei Besitz der eBay Visa Card) abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25,00 Euro. "
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 16:02
Bei Beträgen in dieser Größenordnung würde ich immer das Treuhandkonto von Ebay einschalten.

Ansonsten bringt nur der Gang zur Kripo was. Die setzen sich mit Eby in Verbindung und versuchen den Verkäufer aufindig zu machen. Aber meistens wartet man dann vergeblich auf eine positive Nachricht.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.01.2005 16:08
Das Treuhandkonto bringt dir aber auch nicht viel, wenn erst nach einem Monat rauskommt das es Hehlerware ist.

So long

noc
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 17:03
In diesem Fall zeigt sich, was der Käuferschutz von ebay wert ist.
Nach meiner Meinung schützt ebay die Käufer viel zum wenig. Der Verkäufer ist durch die Vorauszahlung geschützt.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2005 22:42
Nunja...Ebay macht es sich halt einfach (wie wohl das auch Jeder von uns tun würde) und sagt, dass sie nur die Plattform zum Kaufen und Verkaufen von Artikeln bereitstellen und nicht verantwortlich dafür sind, wenn etwas schief läuft.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 10:53
Also meiner meinung nach kann man ebay in diesem Fall keinen Vorwurf machen.

Wenn sich erst Monate später herausstellt, dass die gekaufte Ware gestohlen wurde, kann man im Vorfeld da nix gegen machen. Und jetzt von ebay zu verlangen, dass die einem die Summe ersetzen, ist doch total weltfremd.

Hier lag weder vom Käufer noch von ebay ein fehler vor. Der einzige, von dem man ersatz fordern kann, ist nun mal der Verkäufer.
Ist ja auch nichts anderes, als wenn man auf ne Zeitungsanzeige hin irgendwas kauft, was sich im Nachhinein als gestohlen herausstellt. Da kann man ja auch die Zeitung nicht für haftbar machen.
 

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