Zahlungsmittel Ägypten |
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Verfasst am: 18.04.2006 15:10 |
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Jetzt fehlen nur noch die Impftipps.... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 18.04.2006 15:17 |
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Medizinische Hinweise
In der Türkei sind menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe
aufgetreten, weitere Informationen zu dem Krankheitsbild und den nötigen
Vorbeugemaßnahmen finden Sie hier.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei
Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.)
kann Impfschutz gegen Tollwut und evtl. auch einmal gegen Typhus sehr sinnvoll sein. Im
persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und
reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken
eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können
ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und
je nach Jahreszeit konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende
Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und auch
Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Im Südosten der Türkei kommt Malaria
vor. Eine regelmäßige Prophylaxe ist nur selten notwendig.
In diesem Jahr sind vermehrt gastrointestinale Infekte vermutlich durch verunreinigtes
Meeres- und Leitungswasser aufgetreten.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu
vergleichen. Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder hygienisch
problematisch sein. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend
geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen
Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es
ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die
medizinische Notwendigkeit bestätigt. |
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Verfasst am: 18.04.2006 15:31 |
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Eines noch.
In der Türkey unbedingt Raki trinken!!! Das hilft.
Beispiel im Freundeskreis:
3 Urlauber
2 trinken nach jedem essen mind. einen Raki
1 mag keinen Raki.
1 wurde krank
... also Raki trinken wann immer es geht. |
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Verfasst am: 18.04.2006 15:34 |
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Fällt der Türke vom Trecker,
war der Raki wieder lecker. |
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Verfasst am: 18.04.2006 15:39 |
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lol! |
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Verfasst am: 18.04.2006 16:01 |
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Ja ja die Säufer unter uns schon wieder!!! Gell Kalle! :-P |
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Verfasst am: 18.04.2006 16:02 |
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Weiß jemand zufällig auch, wies mit dem Zahlungsverkehr in Bulgarien aussieht??? Da fahr ich nämlich bald hin und weiß a ned so recht, was i mitnehmen soll!
Sag schon mal danke!
Gruß Martina |
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Verfasst am: 18.04.2006 16:17 |
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alk. war schon immer die beste medizin... __________________
*Get Crunk* |
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Verfasst am: 18.04.2006 16:21 |
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... und wird es immer bleiben |
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Verfasst am: 19.04.2006 08:18 |
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BULGARIEN
Devisenkurs:
1 EUR=1,95583 BGN
Quelle: Deutsche Bundesbank Devisenkursstatistik
11.2005
Devisenbestimmungen:
Landeswährung:
Einfuhr: frei bis 8.000 Lw, über 8.000 Lw deklarationspflichtig
Ausfuhr: frei bis 8.000 Lw, über 8.000 Lw deklarationspflichtig.
Bei der Ausfuhr eines Betrages im Gegenwert von 8.000-25.000 Lw muss der Betrag schriftlich deklariert werden und bei der Ausfuhr eines Betrages im Gegenwert von über 25.000 Lw muss die Herkunft der Summe angegeben werden, wenn vorher keine oder nur geringe Summen eingeführt wurden. Wurden vorher 25.000 Lw und höhere Beträge eingeführt, genügt die Deklaration und die Vorlage der Einfuhrerklärung beim Zollamt.
Fremdwährung:
Einfuhr: frei bis 8.000 BGN, über 8.000 BGN deklarationspflichtig
Ausfuhr: frei bis 8.000 BGN, über 8.000 BGN deklarationspflichtig.
Bei der Ausfuhr eines Betrages im Gegenwert von 8.000-25.000 Lw muss der Betrag schriftlich deklariert werden und bei der Ausfuhr eines Betrages im Gegenwert von über 25.000 Lw muss die Herkunft der Summe angegeben werden, wenn vorher keine oder nur geringe Summen eingeführt wurden. Wurden vorher 25.000 Lw und höhere Beträge eingeführt, genügt die Deklaration und die Vorlage der Einfuhrerklärung beim Zollamt.
Wichtig:
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Devisen- oder BGN-Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates
eingezogen. Des weiteren können auch noch Geldstrafen zwischen 5.000 und 35.000 BGN verhängt werden.
Empfehlung:
Banknoten:BGN, EUR, USD (kleine Stückelung)
Kreditkarten: Diners Club, American Express, Carte Blanche, Eurocard und Visa werden teilweise akzeptiert.
Reiseschecks: EUR/USD-Reiseschecks werden in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert.
Geldwechsel: Die Umtauschquittungen (Bordereau) müssen bis zum Ende des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. In größeren Banken gibt es
Geldautomaten, an denen man mit ec-Bankkarte und PIN-Nummer Bargeld in Landeswährung abheben kann.
Zahlungshinweis: Die Landeswährung kann am Flughafen oder in den Wechselbüros gegen Vorlage der Bordereau wieder zurückgetauscht werden. |
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Verfasst am: 19.04.2006 11:58 |
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Sind wir bei den AA´s? |
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Verfasst am: 19.04.2006 12:08 |
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AA`s????
Hä??? |
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Verfasst am: 19.04.2006 12:13 |
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ich schließe mich an!
???????????????????????????????????? |
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