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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Verkauf von Genossenschaftsanteilen!
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.08.2011 17:07 - Geaendert am: 03.08.2011 17:17
Da fehlt es wirklich an den Grundlagen!

Die Mitglieder sind Eigentümer der Genossenschaft.
Wer denn sonst?
In der Vertreter- oder Jahresversammlung stimmen die Mitglieder oder dessen Vertreter über die Entlastung des Vorstand und Aufsichtsrats, über die Gewinnverwendung, über Satzungsänderungen usw. ab.

Es wäre mal an der Zeit, dass ein Mitglied über Falschberatung klagt.

Viele genossenschaftliche Banken zahlen eine Dividende, die in der Regel von Jahr zu Jahr gleich ist. Es sind aber keine Zinsen. Die Erträge werden auch als Dividende beschlossen und als Dividenden ausbezahlt.
HF485
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.08.2011 11:20
Ja, ok, dann lassen wir das mit den Eigentümern so stehen, aber nicht wie bei einer AG. Egal wie viel Anteile man hat, man bekommt nur 1 Stimme!!!

Des mit der Falschberatung find ich nicht fair. Das was ich hier geschrieben habe, hat nix mit Kundenberatung zu tun, war eben nur meine Meinung, wenn man ein Vergleichsobjekt braucht. Der eine nimmt Sparbuch, der andere Aktien und ich finde, ein Mitgliedsanteil kann mit einem Festgeld (nur aus Anlagesicht, Tarifvergünstigungen usw nicht berücksichtigt) verglichen werden.
Das hat mit dem Thema Beratung nix zu tun!!!

Und ja, die Ausschüttung ist eine Dividende, bei uns ist trotzdem die Rede von 5% und nicht von 7,50€ pro Anteil.

Ich geben Ihnen (Herrman) von mir aus in allen Punkten recht, aber dem Vergleich mit Aktien will ich nicht zustimmen.
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2011 11:48 - Geaendert am: 04.08.2011 11:50
Welchem Sicherungsfonds ist denn eine AG angeschlossen? ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2011 11:50 - Geaendert am: 04.08.2011 11:55
Wenn ich eine Aktie der Deutschen Bank kaufe, bin ich Miteigentümer an der Deutschen Bank.
Kaufe ich mir einen Geschäftsanteil an der Raiffeisenbank ..., dann bin ich Miteigentümer an dieser Raiffeisenbank.
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2011 11:54
Das ist ja soweit auch richtig, aber der Genossenschaftsgedanke ist doch ein ganz anderer als der einer AG. Aber das ist wahrscheinlich ein anderes Thema..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2011 11:56 - Geaendert am: 04.08.2011 11:57
Nach dem Genossenschaftsgesetz muss die Genossenschaft ihre Mitglieder fördern.
Davon merken die Genossenschaftsmitglieder kaum etwas.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2011 13:48
Der Genossenschaftsgedanke der Gleichheit der Mitglieder und des Förderauftrages ist leider bei Kreditgenossenschaften oftmals reine Fiktion.

Die Spezis des Vorstandes dürfen mehr Anteile erwerben als einfache Mitglieder etc....

Da müssen noch viele Gerichtsentscheidungen kommen, um die Misstände zu beenden und dem Genossenschaftsgedanken wieder zum Durchbruch zu verhelfen.

Bei ganz kleinen Genossenschaften, meist mit nem Öko-Touch (z.B. Mehrgenerationenhäuser als Genossenschaft), funktioniert das bisweilen ganz gut, im Banksektor weniger.
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