SparkassenVERKAUF!? Quelle: Spiegel S. 90/91 |
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Verfasst am: 29.12.2003 14:00 - Geaendert am: 29.12.2003 14:07 |
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Zu den Begriffen "Gewährträgerhaftung", "Kontrahierungszwang", "öffentlicher Auftrag" hier mal ein Auszug aus dem Sparkassenrecht von NRW, da ich den Eindruck habe, dass manchen die Schlagwörter nicht ganz klar sind. In den anderen Bundesländern sind die Grundlagen ähnlich formuliert.
>>§ 3 SpkG NRW: Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Gewährträgers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung der Bevölkerung sowie das eigenverantwortliche Verhalten der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei. Die Kreditversorgung dient vornehmlich der Kreditausstattung des Mittelstandes sowie der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise.
(3) Die Geschäfte der Sparkassen sind unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
§ 6 SpkG NRW: Haftung des Gewährträgers, Anstaltslast
Für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet die Gemeinde oder der Gemeindeverband als Gewährträger unbeschränkt. Die Gläubiger der Sparkasse können den Gewährträger nur in Anspruch nehmen, soweit sie aus dem Vermögen der Sparkasse nicht befriedigt werden. Der Gewährträger stellt sicher, dass die Sparkasse ihre Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).
§ 5 SpkVO NRW: Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen nach Maßgabe der Verordnung über die Rechnungslegung der reditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Höhe von mindestens einer Deutschen Mark anzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Gewährträgergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Deutscher Mark zu führen. Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn
a) die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten mißbraucht hat,
b) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,
c) das Konto kein Guthaben aufweist und die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
d) aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Die Ablehnung eines Antrags nach Satz 1 ist schriftlich zu begründen.<<
Zum Thema "Girokonto für jedermann": Auch die Banken mit Massengeschäft haben sich nach einer Empfehlung des ZKA von 1995 verpflichtet grundsätzlich jedem ein Konto zu eröffnen. Mehr dazu unter: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/themen/girojederberichtbr/girojederberichtbr2000.pdf
Zum Thema Wettbewerbsverzerrung: Durch die Gewährträgerhaftung wird sehr wohl der Wettbewerb verzerrt. Die Sparkassen und Landesbanken können sich günstiger refinanzieren als privatrechtlich organisierte Banken (i.d.R. Kapitalgesellschaften), da nicht Aktionäre und Gesellschafter mit beschränktem Grund- bzw. Stammkapital haften, sondern Gebietskörperschaften und zwar unbeschränkt. Der Margendruck für öffentlich-rechtliche Institute ist nicht so groß wie für private.
Anhand der Ratings von Standard & Poor‘s lässt sich das eindeutig nachvollziehen:
BayernLB: AAA
Commerzbank: A-
Deutsche Bank: AA-
Dresdner Bank: A
DZ Bank: A-
HVB: A-
LBBW: AAA
Helaba: AA+
LB NRW bzw. WestLB: AA
Postbank: A
Die Landesbanken werden voraussichtlich nach Wegfall der Gewährträgerhaftung in 2005 mit A+ bis BBB geratet werden. |
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Verfasst am: 29.12.2003 22:24 - Geaendert am: 29.12.2003 22:25 |
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Hallo Katja,
das hast du ja alles schön und gut wie eh und je erklärt. *g*
Verrätst du mir vielleicht mal, wo die Ratingergebnisse gefunden hast?
Gibts da eine http://www.XadresseX.de?
Danke! :-)*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 30.12.2003 13:58 |
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Die Sparkasse wurden für den kleinen Mann geschaffen und für den Mittelstand, der für die Großbanken bisher uninteressant war -
erinnere dazu nur mal an die Versuche der "Privatbanken" ihr "Massengeschäft" mit den Privatkunden auszulagern (Bank24 -> Deutsche Bank; Advance Bank -> HypoBV)
und jetzt auf einmal wollen diese Banken wieder zurück in
Privatkundensektor wo die Sparkassen einen Marktanteil von 50% haben.
Besonders trifft das für die Bundesländer im Osten zu wo die Privatbanken meinten, alles von einer Zentrale im Westen aus steuern zu können (ist hier keine Ost-West Diskussion)
zum Rating
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klar können sich die Sparkassen bisher über die Landesbanken durch die Gewährträgerhaftung besser refinanzieren.
Deswegen gibt es ja schon Überlegungen wie dies nach dem Wegfall aufgefangen werden kann,
d.h. die Sparkassen bilden Regionalverbunde, wo z.B. wenn
eine Sparkasse "pleite" geht die anderen in dem Bundesland einspringen, wenn es diese nicht schaffen, springen die deutschen Sparkassen ein, wenn diese nicht die Landesbanken dazu und wenn dann nicht die europäischen, somit wird wieder so eine Art "Gewährträgerhaftung" erstellt.
Wenn man nun diesen Finanzverbund zusammenrechnet wird das Rating irgendwo im A Bereich angesiedelt werden. |
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Verfasst am: 30.12.2003 14:22 |
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dachte immer, die spk hätten einen marktanteil von 65%...!?! ;) |
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Verfasst am: 30.12.2003 14:35 |
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kommt immer auf´s gebiet drauf an und wie du rechnest :-) |
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Verfasst am: 31.12.2003 16:42 |
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Die Sparkassen sind natürlich nicht verpflichtet, jeden ein Girokonto zu machen!
Wo kommen wir denn ja hin.
Sie haben das Recht ein solches Konto abzulehen.
Nur ein Sparbuch müssen sie (egal wie die Schufa ist) eröffnen. Aber dies ist ganz was anderes als ein Girokonto. |
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Verfasst am: 31.12.2003 19:19 - Geaendert am: 31.12.2003 19:21 |
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Na ja, der Marktanteil der Sparkassen wird nach meiner einschätzung immer geringer. Es sind sicherlch keien 65%. Bei uns im Ort, sehen wir die Sparkasse nicht als eine Konkurrenz an, die uns gefährlich werden könnte. Wie eröffnen wesentlich mehr Konten für Neukunden, die zuvor bei einer Sparkasse waren, als umgekehrt. Aber das liegt auch sicherlich an unserer ländlcihen Gegend und mag 50 km weiter in einer Großstadt wieder total anders sein.
Na ja, so einen "Auffangtopf", wie von MarkoP beschrieben, den gibt es zwischen uns Vollksbanken schon länger. Dieses wird auch so bleiben, denn er hat sich bewährt!
Und letztens gabs hier eine Diskussion (wie oberhalb angeschnitten) ob wir als (Volks-)Bank verpflichtet sind ein Sparbuch zu eröffnen. Ich fragte bei uns inner Bank nach und mir wurde gesagt:
Nein! Verpflichtet zur Eröffnung eines Sparbuchs sind nur die Sparkassen.*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 01.01.2004 17:02 |
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In der Praxis bekommt bei uns (Stadtsparkasse München) jeder Kunde, der noch kein Giro-Konto bei uns hatte ein Giro-Konto (evtl. auf Guthabens-Basis bei schlechter Schufa) - allerdings müssen auch andere Banken ein solches gewähren (nicht gesetzlich, aber die Banken haben sich untereinander dazu verpflichtet)
die andere Sache ist das Sparbuch - das müssen wir jedem gewähren
zu dem Verkauf der Sparkasse...find ich persönlich gut - die Privatisierung wird meiner Meinung nach helfen, das Ansehen der Sparkassen bei den Kunden zu verbessern |
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Verfasst am: 02.01.2004 00:00 |
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Mir war das zuviel zu lesen. Aber das was ich gelesen habe find ich nen Quatsch. The trend is your friend |
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Verfasst am: 06.01.2004 08:49 |
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Das war kein sehr wirklich konstruktiver Beitrag *g* Wenn man etwas dumm findet sollte man auch sagen was, und nicht einfach: Alles doof! —= Born as a slave, destined to lead =— |
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