Anzeige!!! |
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Verfasst am: 18.02.2005 12:36 |
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Und selbst zwischen den Gerichtsurteilen ist ein Unterschied zu machen.
Ihr werdet doch sicher alle bei Ausbildungsantritt eurer Bank oder Sparkasse ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben. Dort stehen grundsätzlich nur Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monaten Freiheitsstrafe drin. Dann gilt man als vorbestraft.
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html
In dubio pro reo! Im Zweifel für den Angeklagten bzw. Angezeigten.
Wenn sich natürlich ein Bankmitarbeiter in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit etwas zu schulden kommen lässt, kann das natürlich zu einer Kündigung und ggf. Anzeige führen.
Wenn Herr Ackermann im Mannesmann-Prozess verurteilt wurden wäre, hätte er nicht mehr weiter als Vorstand der Deutschen Bank arbeiten können. Die BaFin hätte ihm die Geschäftsleiterbefugnis umgehend entzogen. |
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Verfasst am: 18.02.2005 12:40 |
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@Sucka
man kanns auch übertreiben-zeig mir mal einen der wegen 20 km/h zu schnell vom Gericht verurteilt worden ist!!!!
Außerdem hat sowas nicht mit krimineller Energie zu tun (oder planst du schon morgens schon mit 140 durch die Ortschaft zu fliegen?! und außerdm ziehst du nicht wirklich einen nutzen aus dieser Sache!)
Ersr denken, dann schreiben!!!!_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 18.02.2005 12:47 |
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Ich denke, es kommt darauf an, weshalb man die
Anzeige bekommen hat.
Diebstahl, Betrug oder Einbruch sind für mich klare Gründe für eine Kündigung.
Es kann aber auch passieren, dass jemand eine Anzeige bekommt, oder gar verurteilt wird, weil er zum Beispiel im Straßenverkehr fahrlässig gehandelt hat und jemand zu schaden gekommen ist.
Dies wäre für mich nicht zwingend ein Grund für eine Kündigung. |
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Verfasst am: 18.02.2005 12:58 |
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Natürlich hab ich da nen nutzen. ich komm schneller von a nach b.
man kann sehr wohl verurteilt werden. mit sicherheit nicht wegen 20 km/h. aber mir gehts genau so: man fährt halt gern mal mit 180 über die landstraße. wenn man da von den grünen raus gewunken wird, is es mit sicherheit nicht so lustig...Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!! |
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Verfasst am: 18.02.2005 13:28 |
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Wegen ner Anzeige ist doch keine Abmahnung gerechtfertigt!
Ich schätze wenn die Bank überhaupt (!) sowas mitbekommt wird sie nachfragen, was los war und dann abwarten wie die Geschichte ausgeht. Und wenn derjenige schuldig gesprochen wird - tschüss, mit möglichst wenig Krach. Nen Einbrecher als Azubi gehabt zu haben ist nämlich ganz miese Publicity. |
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Verfasst am: 18.02.2005 15:22 |
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Also ich bin mir sicher, dass der Arbeitgeber etwas davon mitbekommt, wenn man eine Anzeige laufen hat. Bei Minderjährigen sowieso, weil dann das Jugendamt eingeschaltet wird, und die sich dann so ein Bild von deiner allgemeinen Lage machen wollen (schon zur Klärung, ob Jugendstrafe oder Erwachsenenstrafe - bei Menschen zwischen 18 und 21 Jahren) und auch sonst: Schließlich dauert so ein Prozess ja einige Tage und da muss man sich ja zumindest freinehmen.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 18.02.2005 15:34 |
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Woher sollen die das denn mitkriegen?
Wenn ich vor Gericht muß nehm ich mir nen Tag Urlaub "aus sehr persönlichen Gründen", fertig.
Es geht schließlich net mir jeder Anzeige en Benachrichtigungsschreiben an den Arbeitgeber raus. ICh bin mir net mal sicher, ob der Ag ne Verurteilung überhaupt bemerken würde... |
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Verfasst am: 18.02.2005 15:41 |
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Hallo,
ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber das erfährt. Hab das mal so ähnlich gehabt und dann hab ich extra nachgefragt, ob das mein AG jetzt mitbekommt (bin bei einer SPK). Die Antwort war dann nein.
Ich kann mir vorstellen, dass man den AG nur informiert, wenn es zu einer Strafe kommt.
Und - nur weil man eine Anzeige hat, kommt es nicht gleich zu einer Verhandlung, sondern evtl. erst mal zu einem Verhör mit Kripo/Polizei. |
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Verfasst am: 18.02.2005 16:47 |
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Ich wurde von meiner Nachbarin während der Ausbildung schon angezeigt, wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und anderen diversen Dingen. Das hatte aber überhaupt keine Folgen in der Bank, weil sie 1. nichts mitbekommen haben und solange noch kein Urteil gefällt wurde gilt nunmal die Unschuldsvermutung. Übrigens, die Anzeige wurde abgelehnt, da in allen Fällen nachgewiesen werden konnte, dass ich keine Straftat bekannen hatte.
Schönes Wochenende! |
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Verfasst am: 11.03.2005 09:02 |
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Kann doch gar nicht sein! Ich weiß das man falls es bei sowas ein Problem auf Arbeit gibt, den Arbeitgeber schön verklagen kann (und man hat gut Chancen). Vorausgesetzt natürlich die Anzeige war unbegründet.
Denn der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss seine Schuld nachgewiesen werden---d.h.bis zum Urteil ist man Unschuldig und somit darf auch solange nichts gegen einen unternommen werden.
Sonst könntet ihr z.B. eure unbeliebten Kollegen anzeigen wegen was auch immer und die fliegen dann würdet ihr die Anzeige zurücknehmen und wärd´ jemanden los.
Stellt euch mal vor das macht einer gegen euch da wärd ihr sicher froh. |
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