Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 53
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Evtl. Jobgefährdung durch Wehrdienst?
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.12.2005 14:56
Rechtlich müssen sie wie oben auch schon gesagt dir deine stelle wieder geben! Also keine Angst. daraus darf dir kein Nachteil entstehen!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)


Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.12.2005 15:06 - Geaendert am: 20.12.2005 15:08
Gelöscht, da doppelt

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.12.2005 15:07
Also zu diesem Thema:

Es gibt bereits ein Grundsatzurteil eines Bundesgerichtes darüber. Ein junger Mann hatte geklagt, da er es als ungerecht empfand, dass andere seiner Altersklasse bei der Musterung einfach vergessen werden, weil sie nirgends aufgelistet sind.
Ich selbst habe dieses Urteil irgendwo mal im Netz gelesen und habe mir das auch ausgedruckt.

Ergebnis: Der junge Mann hat Recht bekommen. Dies müsste eigentlich eine Gesetzesänderung zur Folge haben.
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.12.2005 17:28
Okay,

also, hier weint keiner rum. Ich hätte nur auch keine Lust auf einen stupiden Haufen unmotivierter Leute, die mir hier irgendetwas von Patritismus erzählen wollen. Den hat wohl jeder auf seine weise.

Das dieses Recht im Grundgesetz steht heißt noch lange nicht, dass dies auch zeitgemäß ist. Ich finde es höchst fragwürdig, solch eine Pflicht niedergescherieben zu haben, zumal geschlechterabhängig.

Es ist einfach so, dass es unmöglich ist: junge motivierte Leute, die gerne eine Weiterbildung (BFW o.ä.) besuchen möchten, so etwas zu verweigern. Ich habe schon in einem vorherigen Beitrag geschrieben, dass dieser Bundeswehr -/Zivi-Schwachsinn ein Wahnsinnsgeld kostet! man überlege sich die ganzen ausbleibenden Sozialversicherungs- und Steuereinnahmen!!!!

Als Alternative:
Verpflichtung auf 6 Jahre zum Einsatz im Katasttrophenschutz bei:
- THW
- Feuerwehr
- ASB / DRK / Johanniter

So muss man wenigstens nicht aus dem Beruf aussteigen.

Es heißt nicht umsonst:

WER NICHT WILL ODER WER NICHT KANN GEHT ZUM BUND ODER ZUR BAHN!!!! :-)

Mal im Ernst, wenn ich mir so einige Leute aus meinem Freundeskreis angucke, die sich den ganzen Tag die "Eier schaukeln" wird mir ja im Ernstfall (Amerika macht nen Europa-Feldzug??)Angst und Bange um unsere (nicht vorhandene) Landesverteidigung...

Schönen Gruß
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.12.2005 21:01
Es gibt eigentlich eine ganz einfache Sache, dass man vom Wehrdienst verschont bleibt. Und zwar muss der Arbeitgeber dir eine Bescheinigung ausstellen, in der steht, dass du bei Ableistung des Wehrdienstes erhebliche Einschnitte im Fortkommen der beruflichen Karriere hinnehmen musst und du dann nicht die Stelle bekommst, die dir jetzt angeboten wird. Das ganze muss natürlich glaubhaft dargestellt werden, dann gibt es an sich keine großen Probleme mehr.
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse