Ansprachen zur Riesterrente |
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Verfasst am: 14.03.2008 22:11 |
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besten dank. das bmf-rundschreiben kannte ich noch nicht in der neuen version.
mal sehen, ob kommentare zu den gleichen schlüssen kommen . |
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Verfasst am: 15.03.2008 19:47 |
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Also werden die Erträge aus Riesterrenten für die in keiner Weise irgendwelche Förderungen geflossen sind steuerlich wie Lebens- und Rentenversicherungen behandelt.
Aber das konnte ich mir auch schon vorher vorstellen aber jetzt haben wir es ja nochmal von amtlicher Seite. |
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Verfasst am: 16.03.2008 10:41 |
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hm, ich tue mich etwas schwer damit, ob uns das das BMF-Rundschreiben wirklich sagen will.
deshalb werde ich die tage doch mal besser noch eine kommentierung bemühen, um zu sehen, ob die auch zu diesem schluss kommen... |
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Verfasst am: 16.03.2008 14:28 - Geaendert am: 16.03.2008 14:43 |
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Meine letze Schlussvolgerung war auch falsch.
Ich fasse jetzt mal zusammen wie ich die ganze Sache jetzt abschließend verstanden habe.
Zu unterscheiden ist ob die Beiträge die im Rahmen des Riestervertrages geleistet worden sind gefördert worden sind oder nicht.
Hat der Sparer nur Einzahlugen geleistet für die er Zulagen und evlt. die Steuervorteile erhalten hat, sind bei einer schädlichen Verwendung die erhaltenden Zulagen und die erhaltenden Steuervorteile zurück zu zahlen.
Die Erträge sind voll als sonstige Einkünfte zu versteuern.
Es besteht eine Ausnahmeregelung für die schädliche Verwendung von geförderten Altersvorsorgevermögen aus einem Lebensversicherungsvertrag. Hat die Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt der schädlichen Verwendung mind, 12 Jahre betragen und ist der Vertragsinhaber mind, 60. Sind nur 50 % steuerpflichtig.
Aber bei Fondssparplänen der gesamte Ertrag!
Beträge für die der Kunde keine Zulagen und Steuervorteile erhalten hat gelten nicht als schädlichen Verwendung, es müssen also keine Zulagen oder Steuervorteile zurück gezahlt werden (naja für diese Beiträge hat er ja auch keine erhalten)
und im BMF-Rundschreiben heißt es dann
...allerdings sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EstG der Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung (Auszahlung) und der geleisteten Beiträge zu versteuern.
Also liegt der Fall doch nun so, dass egal ob schädliche oder nicht schädliche Verwendung, wird ein Riestvertrag (mit Ausnahme des Durchführungsweges LV oder RV) während der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase aufgelöst sind die Erträge gem § 22 EstG zu versteuern.
Wird der Riestervertrag im Rahmen des Durchführungsweges einer RV geführt gelten dann die steuerlichen Regelungen für LV und RV.
Also kein Steuersparmodell für den Durchführungsweg Fondssparen
Und mit der Abgeltungssteuer habe ich jetzt irgendwo gelesen, sind die Beiträge nicht gefördert worden gilt die steuerliche Behandlung des Durchführungsweges.
Also mit Einführung der Abgeltungssteuer wäre der Ertrag aus dem Fondsriestersparvertrag mit 25 % Abgeltungssteuer zu versteuern. |
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Verfasst am: 16.03.2008 22:18 |
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So habe ich mir das auch jetzt eigentlich gedacht, nachdem ich das neue BMF-Rundschreiben sah.
Nun ja, immerhin noch ein Ertragseffekt, dadurch, daß Zinseffekte entstehen da erst irgendwann in ferner Zukunft die Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz erfolgt und weiterhin aus staatlicher Förderung Erträge erwirtschaftet werden, bevor die Rückzahlung der staatlichen Leistungen zum Nominalwert erfolgt.
Es ergibt sich noch ein Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Fondssparplan durch die niedrigeren Gebühren der Riesterfonds.
Gut, wird alles mit einem ziemlichen Verlust an Flexibilität bezahlt. |
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Verfasst am: 17.03.2008 18:08 |
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Aber dann fährt ein Kunde evtl. auch besser mit einer fondsgebundenen RV.
Dort gibt es ja auch Tarife ohne Kaptitalrückgewähr.
Es wird also auch direkt in den Fonds investiert.
Er kann die Fonds innerhalb der RV jederzeit umschichten ohne das die Abgeltungssteuer anfällt.
Um bei Auszahlung ab 60 und 12 Jahren mind. Laufzeit versteuert er nur die Hälfte der Erträge.
Muss dann aber ein Anbieter mit einer geringen Kostenstruktur sein. |
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Verfasst am: 31.05.2008 18:40 |
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Ich frag mich immernoch, warum soviele in meinem Alter sich keine Gedanken für später machen ? Ich weiss ja nicht, was bei euch so für Reaktionen kommen, wenn man Jugendliche auf Altersvorsorge oder allgemeine sparen anspricht, aber für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ein paar € für die Riester im Monat nicht drin sind, aber 2x die Woche Solarium, was mehr als 5 € kostet !!
Ich finde, man sollte in Deutschland schon früh anfangen den Heranwachsenden die Bedeutung des Sparens und der Vorsorge näher zu bringen. |
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Verfasst am: 02.06.2008 12:45 |
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@ troy
bin vollkommen deiner meinung.
klar sollte man als jugendlicher noch spaß am leben haben und sich auch was gönnen, aber ich finde man muss immer versuchen, nebenbei geld anzusammeln für später. vor allem, wenn ich vorhabe, familie zu haben. aber auch sonst.
die, die jetzt noch jung sind, bekommen später doch nur noch n appel und n ei vom staat... |
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Verfasst am: 02.06.2008 13:31 |
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Ja, sicher soll man in der Jugend Spass haben - hab ich ja auch, aber wenn man wenigstens 10 % seines Einkommens auf die hohe Kante legt, dann kann man sich seine späteren Wünsche erfüllen ... Jugendliche wollen ein Auto, Reisen und Klamotten ... woher soll das kommen wenn nicht durch nen richtigen Sparplan. |
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Verfasst am: 02.06.2008 13:42 |
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Zunächst sollten die Kunden ab 40 Jahre einen Riester-Vertrag abschließen.
Ich bin auch der Meinung, dass die jungen Menschen zunächst vernünftig leben sollten und dann ab einem Alter von 30 Jahren an die Zeit nach dem Erwerbsleben denken sollten. |
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Verfasst am: 02.06.2008 18:01 |
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ich finde, man sollte nicht erst mit 30 anfangen, für später zu sparen.
je jünger man ist, desto niedriger sind die beiträge. und desto früher lernt man auch, was auf die seite zu bringen.
hier ein beispiel klassische rentenversicherung (bei uns-Versicherungskammer Bayern):
- 100 € garantierte Rente
- Ablauf mit 65 Jahren
- keine Dynamik
30-Jähriger:
mtl. Beitrag -> 54,45 €
Ablaufleistung -> 48.661 €
mtl. Rente inkl. Überschuss (Stand jetzt) -> 220 €
20-Jähriger:
mtl. Beitrag -> 39,48 €
Ablaufleistung -> 58.083 €
mtl. Rente inkl. Überschuss (Stand jetzt) -> 254 €
Das macht einen Beitragsunterschied von insg. 1.550 € über die gesamte Laufzeit, den der 20-jährige weniger zahlen muss.
Dafür ist die Ablaufleistung sogar um 9.422 € höher!!
UND: besonders für Frauen ist es besser, jünger mit dem Sparen anzufangen, denn:
die Beiträge sind ja niedriger, d.h., falls ein Kind „kommt“, kann die Frau leichter ihre Renten/Lebensversicherung weiter zahlen, und muss nicht, wie so häufig, die Vers. beitragsfrei stellen. |
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Verfasst am: 02.06.2008 19:32 |
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Wenn ein Kunde regelmäßig 39,48 € zu Monatsbeginn spart, dann hat er nach 47 Jahren 59.837,72 €. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 3,75 %.
Dazu brauche ich keine Versicherungsgesellschaft!
R47= 39,48 € • (12 +6,5 • 0,0375) • (1,0375^47-1) : 0,0375 =59.837,72€ |
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Verfasst am: 02.06.2008 21:33 |
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und auch keinen Riestervetrag....
Wer sich über den Job hinaus mal für die Riester-Mafia interessiert:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3232
oder gleich bei Norbert Blüm und Co. |
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Verfasst am: 03.06.2008 09:56 - Geaendert am: 03.06.2008 09:57 |
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@ Herrmann
Wir sind hier aber in dem Thread "Ansprachen zur Riesterrente" oder......?! |
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Verfasst am: 03.06.2008 11:37 |
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@ Milli
z.B. eine Gegenstrategie gegen Einwendungen wie die von Herrmann überlegen? |
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Verfasst am: 03.06.2008 12:08 |
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Riester-Verträge sind Rentenverträge.
Ich wollte nur aufzeigen, wie schlecht sich die Riester- Rentenversicherungsverträge der Lebensversicherungsgesellschaften verzinsen, weil die Verwaltungskosten hoch sind.
Als Angestellter einer Bank würde ich die Bank-Verträge mit Riesterförderungen für Leute verkaufen, die bereits einen bestimmten Wohlstand aufgebaut haben. |
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Verfasst am: 03.06.2008 12:14 |
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Nur hat kaum eine Bank solche Verträge im Angebot, weil entweder nicht aufgelegt oder sie beim Kundengespräch in der Schublade zu bleiben haben.
Die Provisionen beim Verkauf eines Versicherungsproduktes sind halt sehr viel interessanter... |
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Verfasst am: 03.06.2008 12:16 - Geaendert am: 03.06.2008 12:16 |
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...und deshalb wesentlicher schlechter für den Kunden.
Die Kundeninteressen stehen im Vordergrund! |
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Verfasst am: 03.06.2008 12:35 |
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"Die Kundeninteressen stehen im Vordergrund!"
Das ist wohl eher was aus der Sagen- und Märchenwelt. Mit Bankgeschäften im Jahre 2008 hat das wohl weniger zu tun. |
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Verfasst am: 03.06.2008 12:57 - Geaendert am: 03.06.2008 13:08 |
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Keine Märchen, sondern eine gesetzliche Vorschrift:
§ 31 Wertpapierhandelsgesetz
Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet,
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden zu erbringen, ...
Bei etwaigen Interessenkonflikten müssen die Interessen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens grundsätzlich hinter den Kundeninteressen zurückstehen.
Die BaFin lässt jährlich oder auch durch Sonderprüfungen kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden. |
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