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Kindergeld
 
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2006 17:45
Hi,

kann man als Azubi einen PC und Schreibtisch / Büromaterial als Werbungskosten angeben, da man diesen ja unter anderem für die Berufsschule braucht?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2006 17:52
Je wie das Finanzamt es ansieht!

Versuchen kannst du es ja mal. Wenn sie irgendwas dagegen haben werden Sie es dir schon sagen.

LG
Sandra
Sparkassenmaenchen
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.01.2006 18:36
Ich habe letztes Jahr versucht meinen PC abzusetzen. In dem Steuerbescheid wurde folgendes angegeben:

Für nach dem 31.12.2003 angeschaffte oder hergestellte Arbeitsmittel kann der Jahresbetrag der Absetzung für Abnutzung nur noch zeitanteilig (monatsgenau) berücksichtigt werden.

Als Tipp ist jedoch die Berufskleidung zu nennen. Leider hatte ich die Kaufquittungen nicht mehr. Also gab ich wenigstens eine Pauschale an (250 EUR). Davon wurde immerhin eine Pauschale i.H.v. 102 EUR berücksichtig.
Also fleißig Quittungen sammeln :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2006 19:02
Nur wenn der PC nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer kostet, kann er im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten angesetzt werden.
Kostet er mehr muss er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Wird er erst im Dezember gekauft, kann man nur noch 1/12 der Jahres-AfA als Werbungskosten ansetzen.
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.01.2006 21:46
es ist auf jeden Fall besser mehere Einzelteile zukaufen, da geringerer Preis (unter 410€) und diese somit immer direkt absetzbar sind
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2006 22:36 - Geaendert am: 04.01.2006 22:37
Berufskleidung bei Bankern wird in 98 % der Fällem nicht anerkannt, da Sie allgemein getragen werden kann (im Gegensatz zum Beispiel zu Blaumännern und Sicherheitsschuhen) und damit nicht zu den Werbungskosten zählt.

Wer Einzelteile eines Computers erwirbt, muss trotzdem alles zusammenrechnen. Manchmal merkt es das Finanzamt bzw. die Kindergeldstelle nur nicht. Auch während der Abschreibungsdauer erworbenes Zubehör muss über die Restdauer mit abgeschrieben werden.

Auch wichtig ist, das nur der nachgewiesene Anteil der beruflichen Nutzung absetzbar ist. Wer sich eine überdimensionierte Grafikkarte und ein Surroundsystem mit auf die Rechnung setzen lässt, der muss damit rechnen, dass das Finanzamt z.B. nur 20% der Abschreibung berücksichtigt, dazu gibt es aber i.d.R einen mehrseitigen Fragebogen. Wenn man aber z.B. ein Notebook kauft und einen leistungsfähigeren Desktop-Rechner hat, dann kann unter Umständen das Komplettgerät abgesetzt werden.

Richtig ist, dass es die Vereinfachungsregel nicht mehr gibt, nach der man bei Anschaffung im zweiten Halbjahr einen halben Jahresbetrag absetzen konnte, im ersten sogar einen ganzen. Wer also noch schnell im Dezember einen Rechner kauft, uum die Werbungskosten zu drücken, der kann nur ein 36stel des Kaufpreises absetzen.

Büromaterial geht so gut wie immer durch (nützlich: auch Tintenpatronen bzw. Toner), da hier ja unterstellt werden kann, das man hier als redlicher Steuerzahler nur das beruflich genutzte angibt.

Das absetzen eines Arbeitszimmer ist inzwischen recht schwierig und auch im Umfang gedeckelt. Aber selbst wenn kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann, gilt grundsätzlich: Alle Aufwendungen für Arbeitsmittel – und dazu gehören Büroschränke und Schreibtische können als Werbungskosten abgesetzt werden, laut Erlass des Bundesfinanzministeriums. Hintergrund ist, dass an einem Schreibtisch kaum was anderes gemacht wird als zu arbeiten. Die normalen buchhalterischen Tätigkeiten eines Privathaushalts können auch am Küchentisch erledigt werden. Wenn der Finanzbeamte nicht zufällig weiß, das man z.B. Schriftführer im größten Verein am Ort ist, dann geht das Problemlos durch. Auch hier gilt natürlich (bei entsprechenden Werten): Abschreiben.

Gruß
Julien
Muffin-P
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.01.2006 12:51 - Geaendert am: 10.01.2006 12:52
Ein Arbeitszimmer kann man doch gar nicht mehr geltend machen. Soweit ich weiß sind doch neue Regelungen eingetroffen or!?

Was das Notebook betrifft würde ich das gleiche sagen wie zu Anzügen, man "kann" sie auch privat nutzen und werden daher nicht anerkannt.

Wie schon beschrieben, Blaumänner, die ausschließlich für die Arbeit und nicht etwa für Hochzeiten oder Beerdigungen gebraucht werden können (bzw sollten =p ), unterliegen da anderen angenehmen Vorzügen des Steuerrechtes


//edit:

btw; gibt es hier auch so etwas wie ein off-topic?

vielen Dank
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.01.2006 13:47
kann ich eigentlich kindergeld beantragen, wenn ich zusätzlich noch halbwaisenrente bekomm???
 

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