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Verfasst am: 01.08.2006 14:11 |
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Hi zusammen,
bin im Moment beschäftigt mit Kaufmann, Gesellschaften...
Wie ist das, nach GRILL heißt es, Kaufmann nach §1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.(IST-Kaufmann)
später: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, sich in das HR eintragen zu lassen.
---> bei uns gibt es aber ne menge an kunden, die z.b. einen eisladen, bzw. ne Autowerkstatt haben und in keinem HR eingetragen sind... (kein e.K.)
wie kann ich das in Zusammenhang bringen???
-danke- |
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