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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Kaufmann nach §1 HGB
 
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.08.2006 14:11
Hi zusammen,

bin im Moment beschäftigt mit Kaufmann, Gesellschaften...

Wie ist das, nach GRILL heißt es, Kaufmann nach §1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.(IST-Kaufmann)

später: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, sich in das HR eintragen zu lassen.

---> bei uns gibt es aber ne menge an kunden, die z.b. einen eisladen, bzw. ne Autowerkstatt haben und in keinem HR eingetragen sind... (kein e.K.)

wie kann ich das in Zusammenhang bringen???

-danke-
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.08.2006 14:48
lies mal absatz 2 von §1 hgb bzw. erst 1 dann 2

und deine kleine Autowerstatt erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.


Gesellschaften sind Kaufmann nach §6 i.V.m. irgendwas z.B. §13 III GmbHG bei der GmbH
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.08.2006 14:59
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=10&katid=21&opid=1&artikelid=293
 

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