Kurze Frage zu Erträge und Aufwendungen |
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Verfasst am: 20.10.2006 12:44 |
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Hy Leute,
steh gerade auf Schlauch.
Zu was zählen EWBs, Abschreibung auf WP des AV und UV:
-ordentlicher Aufwand, periodendfremd oder außerordentlich?
Außerordentlich soviel ich weiß, oder?
Außerdem sind doch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen unbedeutend fürs BETRIEBSERGEBNIS?! |
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Verfasst am: 20.10.2006 15:38 |
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Außerordentliche Erfolge bleiben bei der Berechnung des Betriebsergebnisses unberücksichtigt.
Abschreibungen auf Forderungen und Wertpapiere gehören nicht zu den außerordentlichen Aufwendungen, es sind Zweckaufwendungen bzw. Grundkosten.
EWB gehört nicht in die GuV-Rechnung sondern ins SBK. |
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