Arbeitnehmersparzulage |
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Verfasst am: 07.03.2007 09:39 |
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Und wider habe ich eine Frage zu den Prüfungen im Prüfungstrainer in Bankazubi. Unten könnt ihr die Aufgabe lesen. Meine Antwort ist auch zu sehen. Meine Frage stelle ich nach dem Text!
Frage Nr. 3 Jens Müller, 17 Jahre alt, hat im September mit der Ausbildung zum Mechatroniker bei der Mosch GmbH in Nürnberg begonnen. Erst jetzt hat er erfahren, dass er evtl. Anspruch auf staatliche Unterstützungen beim Sparen hat. Er kommt zu Ihnen in die Beratung und bittet um Ihre Hilfe.
Herr Müller möchte wissen, wie hoch die jährliche Unterstützung durch den Staat ist, wenn er die Voraussetzungen für alle Unterstützungen hätte und er die entsprechenden unterstützungsfähigen Höchstbeträge pro Jahr einzahlt.
Tragen Sie das Ergebnis in EUR (mit zwei Nachkommastellen) ein: ID 170
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Deine Antwort ist leider falsch! Das richtige Ergebnis lautet: 159,36
Arbeitnehmer-Sparzulage gem. § 13 Abs. 2 5. VermBG:
18 % * 400 EUR = 72,00 EUR (z.B. Wertpapiersparvertrag) sowie
9 % * 470 EUR = 42,30 EUR (z.B. Bausparvertrag)
Wohnungsbau-Prämie gem. § 3 WoPG:
8,8 % * 512 EUR = 45,06 EUR
Meine Antwort lautet 160.06 EUR.
Denn ich bin der Meinung, dass die Arbeitnehmersparzulage, auch bei Bausparverträgen, auf den nächsten vollen Euro gerundet wird, also 43,00 statt 42,30 EUR. Stimmt meine Annahme? |
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Verfasst am: 07.03.2007 10:47 |
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Also wir haben gelernt den genauen Betrag zu nehmen, also 42,30 EUR. In Prüfungen sollte man in der Regel sowieso immer mit den genauen Beträgen rechnen. Nur ein kleiner Tipp! ;) Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 07.03.2007 11:01 |
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Also mit dem Ergebnis von 160,06 gehe ich mit. Es werden die 42,30 (9% auf 470€) aufgerundet. Passt schon so ;-) |
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Verfasst am: 07.03.2007 11:19 |
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macht aber nicht jedes finanzamt mit, unseres zahlt die genauen beträge
greetz |
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Verfasst am: 07.03.2007 14:02 - Geaendert am: 07.03.2007 14:24 |
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Das kann nicht sein!
VermBDV 1994 § 6 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Mitteilungspflichten der Finanzämter
(1) Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Die festzusetzende Arbeitnehmer-Sparzulage ist
auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.
Sind für den Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres auf mehr als einem der in § 2 Abs.
1 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes und der in § 17 Abs. 5 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der am 19. Januar 1989 geltenden Fassung (BGBl. I S. 137) bezeichneten Anlageverträge angelegt worden, so gilt die Aufrundung für jeden Vertrag.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbdv_1994/gesamt.pdf |
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Verfasst am: 07.03.2007 14:08 |
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sorry aber ich kann auch lesen.....und ich habe schon verträge und gezahlte an-zulage gesehen die nicht gerundet waren |
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Verfasst am: 07.03.2007 14:25 |
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Die AN- Sparzulage wird mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
Wie kann ein Bankkaufmann diese Beträge sehen? |
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Verfasst am: 07.03.2007 14:59 |
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weil viele kunden mit sowas leider zu uns kommen und es erklärt haben wollen |
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Verfasst am: 07.03.2007 15:00 |
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und man sieht es auch auf kontoauszügen der bausparkassen |
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Verfasst am: 07.03.2007 15:14 - Geaendert am: 07.03.2007 15:28 |
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Auf den Kontoauszügen der Bausparkasse sieht man die Höhe der Wohnungsbauprämie. Diese wird nicht gerundet! |
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Verfasst am: 07.03.2007 15:23 |
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@herrmann
und die gezahlte an-zulage.....glauben Sie mir......sowas sehe ich häufig |
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