Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 111
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Unbefugt aufs Konto schauen=Kündigung?!
 
MobbDeep
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 01:02
Hallo,

hab von einem Azubi gehört, das mal einer rausgeflogen ist, weil er beim Vorstandsvorsitzenden auf Konto geschaut hat!!
Heftig,oder?!Klar geht ihn das nichts an aber deshalb gleich kündigen....

Ist das legitim, so einer Vorgehensweise?! Habt ihr sowas auch schon mal erlebt?? Oder habt ihr selber einen Blick riskiert?!

Naja, kann beide Seiten verstehen! Den Azubi weil er neugierig ist und den Vorstand weil sonst vielleicht Neid oder sonstiges aufkommt!

Grüße..
costello
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 02:18
depp halt
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 10:48
Na dafür gibt es doch Zugriffsbeschränkungen ....
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 12:44
selber schuld ... bei uns sind alle mitarbeiterkonten für andere leute gesperrt. Nur der jeweilige mitarbeiter kann sich mit seinem passwort zugriff auf seine kontenübersicht verschaffen ;)

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 15:05
Also deswegen direkt eine Kündigung auszusprechen, finde ich ein wenig grenzwertig.

Bei uns sind die Mitarbeiterkonten nicht gesperrt. Man könnte theoretisch auch auf das Konto des Vorstandes schauen. Wer es brauch kann es machen, aber man hat ja eh nichts davon, denn erzählen darf man dank Bankgeheimnis ja eh nichts.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 17:48
Bei uns sind die Konten auch nicht passwortgesperrt, aber es versteht sich, dass Mitarbeiterkonten tabu sind.

Klar, es hätte ne Abmahung getan, aber wer beim Vorstand guckt muss glaub ich überall mit der Kündigung rechnen.
Marshall
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 17:58
Versteh ich aber nicht so ganz ehrlich...
Der Vorstand ist genauso ein Kunde wie jeder andre auch...er arbeitet halt zufällig auch in der Bank.
Kundenkonten darf ich so oder so ansehen, und Umsatzabfragen tätigen.
Steht irgendwo schriftlich festgeschrieben "es ist verboten Mitarbeiterkonten abzufragen".
Also in meinem Vertrag stand nichts dazu!!!

Ich muss zugeben ich war auch neugierig, hatte aber das Glück in der Kreda mal ein Privatkundenrating für unseren Vorstand zu machen, und wurde prakt. sogar angewiesen, da alles brav zu überprüfen.

Und...für alle andren die auch neugierig sind: War kein berauschendes Erlebnis...danach könnte man heulen, wenn man sein eigenes Einkommen betrachtet -.-
Tasci
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 18:28
@Marshall: Also mal zu der Aussage, dass der Vorstand auch nur‘n Kunde ist...is ne grenzwärtige Aussage. Zum einen sind laut den meisten Arbeitsanweisungen Mitarbeiterkonten besonders zu schützen und zum anderen, dürfen "theoretisch" Kundenkonten auch nur für dienstliche Zwecke aufgerufen werden.
Es gab sogar schon Fälle, dass manche Stress bekommen haben, weil sie auf besonderen Kundenkonten rumgeforscht hatten, ohne was damit zu tun zu haben. Daher ist auch das nicht ganz ohne Vorsicht zu genießen.

_____________________________________________________
You cannot kill, what you did not create...

Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 19:28
Bei uns darf ich als Mitarbeiter noch nichtmal auf mein eigenes Konto gucken ... ok, hab ja Online Banking zu Hause, aber das find ich auch sehr seltsam. Gibt nur gewisse Mitarbeiter, die Kompetenzrechte haben auf mein Konto zu schauen ...
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 19:56
In der Probezeit ist das ne sofortige Kündigung. Danach, naja, je nach schwere tuts auch ne Abmahnung

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Blacksun
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 22:51
Unser Program gibt angeblich sofort eine Meldung zum Vorstand wenn man auf einem Konto der Vorstandsmitglieder war.(Ob das stimmt weiß ich nicht, bin aber nicht heiß dadrauf das mal auszuprobieren ;-) ). Ist schon heftig, aber Vorstände haben ja sowieso eine exponierte Stellung......
Tasci
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2007 23:06
den witz hab ich auch schon gehört....
"wenn du nen Termin beim Vorstand brauchst, der aber keine Zeit hat....schau einfach aufs Konto, dann bekommste einen!"

Nicht wirklich empfehlenswert...aber wie gesagt, wer wissen will, ob es die systemseitige Meldung gibt....Viel Spaß beim ausprobieren...ich würds lassen!

_____________________________________________________
You cannot kill, what you did not create...

the_capital_B
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.05.2007 08:43
Einen wunderschönen guten Morgen,

die Geschichte mit dem Programm, das dem Vorstand sofort meldet, wenn jemand zu neugierig wird, klingt doch sehr abenteuerlich.

Zumindest in unserem Haus ist es aber definitiv der Fall, dass die hausinterne Revision tagtäglich Listen bekommt, welche Mitarbeiterkonten von wem abgefragt wurden.
Es folgt ein Anruf beim Mitarbeiter, der abgefragt hat.
Wenn kein entsprechender Grund vorliegt (z.B. Auftrag des betroffenen Mitarbeiters) oder er nicht glaubhaft belegen kann, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat, gibts wirklich eins auf die Mütze.
Das kann je nach Fallschwere von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung gehen, was bei uns auch schriftlich festgesetzt ist.

Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das passiert wäre. Und wenn es passiert: Klarer Fall von selber schuld - man darf doch von einem Bankangestellten erwarten können, dass er sich etwas unter Kontrolle hat.

Freundliche Grüße

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Geld macht nicht glücklich. Aber wenn man unglücklich ist, ist es schöner, in einem Taxi zu weinen, als in einer Straßenbahn.
(Marcel Reich-Ranicki)

 

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse