Einlagensicherung Geschäftskunden |
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Verfasst am: 10.10.2008 11:30 |
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Hallo Freunde der untergehenden Sonne,
vielleicht weiss ja Jemand, trotz Forum für Auszubildende, hier Bescheid bzw. hat einen kompetenten Kollegen neben sich sitzen.
Frage:
Wie schaut die Einlagensicherung, vorwiegend für Festgelder, bei Genossenschaften in einer privaten Bank (Deutsche Kreditbank AG) aus?
Die gesetzliche Einlagensicherung scheint ja nur bei großen Kapitalgesellschaften nicht zu greifen. Da die Genossenschaft aber weder Personen-, noch Kapitalgesellschaft ist, stellt sich mir doch die o.a. Frage.
Hat Jemand Ahnung? |
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Verfasst am: 10.10.2008 13:02 |
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Im Bereich des Bundesverbandes deutscher Banken als Einlegersicherung sind geschützt die unter der Bilanzposition “Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern” ausgewiesenen Einlagen, zwar je Gläubiger bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirt-schaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Die Raiffeisenbanken haben eine Institutssicherung. somit sind alle Verbindlichkeiten geschützt. |
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