|
|
Bereich Finanzwelt & Bankpraxis |
Moderator: TobiasH |
|
|
Das Recht auf Kontoauszug |
|
|
Verfasst am: 29.05.2011 18:32 |
|
|
Dieses Urteil dürfte die Deutsche Bank doch sehr wurmen. Hatten Kunden des größten deutschen Geldhauses bisher 30 Tage lang keine Kontoauszüge gedruckt, wurden ihnen diese unaufgefordert zugeschickt. Und dafür wurde dann ein Zwangsporto von bis zu 1,94 Euro fällig. Eine Praxis, die das Landgericht Frankfurt nun untersagt hat.
Es ging dabei vor allem um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank. Demnach wäre das Institut befugt gewesen, ihren Kunden Kontoauszüge „durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden“. Doch diese Reglung ist unzulässig – der Kunde besitzt das Recht auf einen kostenlosen Kontoauszug.
Laut einem Sprecher der Deutschen Bank werde diese das Urteil jedoch akzeptieren und nicht in Berufung gehen. Nun wollen Verbraucherschützer ebenso bei anderen Banken prüfen lassen, ob auch dort für Kunden bei nicht ausgedruckten Bankauszügen Kosten anfallen. Denn besonders im Zeitalter des Online-Banking versäumen es viele Menschen vermehrt, ihre online ersichtlichen Auszüge auch auszudrucken.
Quelle: http://www.Bankkaufmann-Blog.com |
|
|
|
Verfasst am: 30.05.2011 15:31 |
|
|
Das Urteil ist zwar rechtskräftig, jedoch handelt es sich schlichtweg um eine Einzelfallentscheidung.
Eine höchstrichterliche Entscheidung bleibt abzuwarten.
Versand, Material, Speicherung etc. darf weiterhin von der Bank bepreist werden. Hierbei handelt es sich dann um Auslagen und nicht um Gebühren für "Nichtabholung". |
|
|
|
Verfasst am: 30.05.2011 20:05 - Geaendert am: 30.05.2011 20:06 |
|
|
Leider verstehen viele Kunden nicht, dass Kontoauszüge TROTZ Online-Banking zur Verfügung stehen bzw. abgeholt werden müssen. Spätestens, wenn das Finanzamt oder Arbeitsamt Auszüge der Kunden einfordert, ist das Geschrei groß, dass für Auszüge, die Jahre zurückliegen höhere Gebühren fällig werden.
Die Leute brechen sich keinen Zacken aus der Krone, wenn sie die Auszüge auch 10 Jahre aufbewahren würden. Dann ersparen sie sich unnötige Kosten. Erfahrungsgemäß melden sich Kunden immer 1 bis 2 Tage vor Abgabetermin.
Wenn mich jemand fragt, wie lange er Auszüge aufbewahren soll, dann sag ich ohne mit der Wimper zu zucken: 10 Jahre ! So lange wie die Banken das für gewöhnlich tun. Denn so erspart man sich unnötige Kosten und Rennereien. |
|
|
|
|
|
| |