Fälligkeit Ferstgeld, wann verfügen? |
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Verfasst am: 23.09.2011 20:02 |
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Ein Festgeld fällig am 23.9.11. Wann wird das Guthaben auf das Gegen- bzw. Girokonto umgebucht und kann abverfügt werden?
Am 23.9. oder am 26.9.
Hab schon meine eigene Vorstellung, möchte aber aus aktuellem Anlass ein paar Vorschläge... |
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Verfasst am: 24.09.2011 11:35 - Geaendert am: 24.09.2011 11:55 |
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Wenn das Festgeld am 23.09. fällig ist und ich die Verlängerung rechtzeitig verneint habe, erwarte ich als Kunde, dass mir der Betrag Wert 23.09. auf KK gebucht wird.
Die Gutschrift am Montag, 26.09. finde ich nicht fair. |
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Verfasst am: 24.09.2011 18:52 - Geaendert am: 24.09.2011 18:52 |
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Es gibt Festgelder, die die Ausstattung von Sparkonten haben.
Es gibt bei manchen Banken für diese Konten Bedingungen, in denen drin steht. dass das Geld erst zwei Tage nach Fälligkeit umgebucht wird.
Bei der Deutschen Bank ist das der Fall mit dem Festzinssparen. |
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Verfasst am: 25.09.2011 13:07 |
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Festgelder sind befristet, Spareinlagen sind unbefristet.
Festgelder habe keine Kündigungsfrist, Spareinlagen schon.
Wie passen diese Produkte zusammen? |
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Verfasst am: 25.09.2011 13:27 |
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Indem man einfach ein Festgeld und ein Sparkonto zusammenbastelt.
Das Festzinssparen der Deutschen Bank besteht aus folgenden Dingen:
1. Der Anlagebetrag wird für einen bestimmten Zeitraum, mindestens 6 Monate festgelegt.
2. Fester Zinssatz für die gesamte Anlagedauer.
3. Der Kunde muss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Fälligkeit kündigen.
4. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, verlängert sich das Festzinssparen um ein Jahr.
5. Eine vorzeitige Auflösung ist nur zulässig, wenn der Kunde sich in einer Notsituation befindet oder ein Produkt bei der DB abschließt, dass mehr für die Bank bringt.
Wenn ein Kunde kommt und sagt, dass er das Geld dringend für ein neues Auto braucht, dann wird es seitens der Bank offiziell keine Kulanz geben.
Was der Kundenberater entscheidet ist seine Sache, denn der Refinanzierungsschaden der Bank wird ihm belastet. |
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Verfasst am: 25.09.2011 19:17 - Geaendert am: 25.09.2011 19:26 |
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Nach der Gestaltung des Produkts ist diese Einlage eine Spareinlage und keine Termineinlage (Festgeld).
In diesem Fall kann man die Meinung vertreten, dass am Freitag die Kündigungsfrist ausläuft und am nächsten Bankarbeitstag verfügt werden kann. Das wäre dann der Montag. |
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Verfasst am: 25.09.2011 19:54 |
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Jo, schrieb ich ja. "Festgelder", die die Ausstattung von Sparkonten haben und somit Sparkonten sind. |
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