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Verfasst am: 16.11.2011 10:25 |
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Zunächst waren die Proteste groß, als es vor einigen Monaten hieß, Josef Ackermann wechselt nach seiner Zeit als Vorstandssprecher der Deutschen Bank im Mai 2012 an die Aufsichtsratsspitze des Instituts. Ein solch direkter Wechsel ist nämlich im Aktienrecht nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt.
Auch der deutsche „Corporate Governance Kodex“ besagt, dass Vorstandsmitglieder vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden dürfen. Ackermann und die Deutsche Bank wollten diesen Kodex offenbar umgehen, obwohl das Ansehen des Managers und des Geldhauses darunter hätten leiden können.
Nachdem man sich in der Branche jedoch schon fast damit abgefunden hatte, kam es nun zu einem überraschenden Kurswechsel. Ackermann stehe nicht mehr für den Posten als Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung, da der Schweizer wegen der Finanzkrise zu wenig Zeit für die Vorbereitung habe, hieß es von Seiten der Deutschen Bank.
Nun darf spekuliert werden, ob es sich hierbei wirklich um Zeitnot oder gar späte Einsicht handelt oder doch eher andere Gründe den Ausschlag für die Entscheidung gegeben haben. So wird Ackermann laut jüngsten Medienberichten in Zusammenhang mit dem Leo-Kirch-Prozess von der Staatsanwaltschaft offenbar der Falschaussage verdächtigt.
Quelle: http://www.Bankkaufmann-Blog.com |
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