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Bereich Finanzwelt & Bankpraxis |
Moderator: TobiasH |
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Merkel-Garantie? Einlagensicherung? Fonds? |
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Verfasst am: 09.02.2012 23:20 - Geaendert am: 09.02.2012 23:21 |
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Hallo,
mir ist aufgefallen, dass alle Institutsgruppen behaupten, dass ihre Sicherungseinrichtungen, also die der
- Sparkassen und Landesbanken
- VolksbankenRaiffeisenbanken
- Privaten Banken
in der Lage seien, alle Kundenforderungen im Falle einer Pleite zu bedienen - entweder in unbegrentzer Höhe bzw. in gesetzlich vorgeschriebener Höhe (auf Sichteinlagen, Tages,- und Festgeldern, teilweise sogar Schuldverschreibungen u. Zertifikate -> siehe BVR.de)
Glaubt Ihr das? Wo gibt es Angaben zu den einzelnen Töpfen und der Substanz? Ich suche und suche und suche....
was wisst Ihr und wie erklärt ihr es den Kunden? |
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Verfasst am: 10.02.2012 13:27 |
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Außer der Einlagensicherung der EdB, die dem EU-Standard entspricht, sind die anderen, teilweise zusätzlichen Systeme, mit Vorsicht zu geniessen, da auf Leistungen, so denn Geld vorhanden wäre, kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht (Einlagensicherung des BdB für private Banken).
Dann gibt es die Institutssicherung, die wie bei den Genobanken die Fortexistenzder einzelnen Bank sichern soll. Da könnten dann auch Schuldverschreibungen gesichert sein.
Nur, keines dieser Syteme hat seine Belastbarkeit bei einer Grossschadenssituation unter Beweis stellen müssen. Fonds mit Geldern, auf die man zugreifen könnte existieren weitgehend nicht und sin bankseitig unerwünscht.
Die Einlagensicherung nach EU-Standard (100.000 €) dürfte im Zweifel vom Staat zu gewährleisten sein, so zumindest aktuellere Aussagen auf EU-Ebene. Wie das im Rahmen scheiternder Institutsgarantien gehen soll, weiss niemand.
Die Zeichen mehren sich, dass die deutsche Einlagensicherung mit den unterschiedlichen Systemen so in Zukunft keinen Bestand mehr haben kann.
http://www.edb-banken.de/
http://www.bankenverband.de/service/einlagensicherung
http://zbb-online.com/1017f059d5de2a7b7945f5e56f5bc478 |
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