Fahrlässig |
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Verfasst am: 15.09.2003 23:47 |
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Eine große Sparkasse (und bestimmt auch viele Banken) ist sehr fahrlässig. Ich habe einen Bekannten, der folgendes erfolgreich durchgeführt hat (hatte ich davor nicht geglaubt):
Er machte eine Überweisung per Online Banking. Er überwies am Vomrittag 100 Euro auf sein Sparbuch. Er hatte keine Deckung. Ihn wunderte es sich, das auf seinen Online Kontoauszug ´die 100 Euro weggegangen sind. Er hob, da er Geld brauchte, die 100 Euro. vom Sparbuch. Es hat geklappt. Nun unterrichtete er am Privatkundenschalter die Sicherheitslücke.
Ist das nicht grob fahrlässig von der Bank? Ich meine, wenn er viele Freunde bei der Bank hat, und die Sparbücher, wäre es möglich von dem Girokonto entsprechende vierstellige Beträge an den Sparbüchern zu überweisen und das Geld dann abheben. Zum anderen meine ich, wenn er, er hatte extra vorher telefonisch gefragt, wie viel er , wenn er 5000 Euro auf Sparbuch hätte, sofort abheben könne. Am Telefon meinten die sofort 2500 Euro. Daher könnte er statt die 100 Euro 2500 Euro überweisen , und dann 2500 Euro abheben. |
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Verfasst am: 15.09.2003 23:49 |
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Achso, Bekannter unter 18. :-) Das Wichtigste vergessen. |
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Verfasst am: 16.09.2003 08:31 |
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Also bei uns ist es so.
Wenn der Kunde kein Geld auf seinem Konto hat, dann kanner auch nichts überweisen. Auch nicht per Online-Banking.
Wenn er es dann überweist, laufen diese in einer Liste auf und müssen vom Filialleiter freigegeben werden. Bei guten Kunden wird das schonmal gemacht, aber normalerweise nicht.
Und was die Abhebung vom sparbuch betrifft, kann bei uns der Kunde soviel abholen, wie er will. |
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Verfasst am: 16.09.2003 08:33 |
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und wenn der Kunde noch keine 18 ist, kann er sowieso nicht überziehen außer durch Fremdgenühren durch Karteneinsatz. |
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Verfasst am: 16.09.2003 09:02 |
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Also bei mir in der Bank (SPK) kann die Überweisung zwar erteilt werden - jedoch werden Minderjährigenkonten mit einer Sperre versehen und so fallen alle Umsätze die ins SOLL führen würden in die Überziehungsliste der Berater und da müssen sie dann, je nach Bonität erstmal freigegeben werden.
Abhebungen vom Sparbuch: Es gibt bei uns keine festegelegte Grenze bis wohin ein Minderjähriger abheben darf - das ist von jedem Kassierer selbst abzuwägen - aber wenn er das Sparbuch hat und es keine Sperre hat, dann kann er es schon verfügen.
Apropros: Ohne ZV kann man 2000 EUR abheben nicht 2500EUR wenn das mit der Grenze gemeint war :)
Gruß Mondstein |
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Verfasst am: 16.09.2003 10:25 |
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Das ist weder eine "Sicherheitslücke" noch "Grob fahrlässig" eshandelt sich einfach um menschliche Fehler - der zuständige Mitarbeiter hat vergessen entsprechende SPerren anzubringen oder das Konto falsch verschlüsselt (je nach dem wie das in der Bank gehandhabt wird).
So etwas kann immer passieren - fällt aber im Normalfall durch Prüfungen und durch die Innenrevision früher oder später auf.
Daraufhin werden dann wider alle Berater und Sachbearbeiter angewiesen ihre Arbeit sorgfältiger zu tun.
Also überhaupt nicht dramatisch - außer für den der den Fehler gemacht hat - aber sicherlich kein generelles Problem.
Wie schon gesagt wurde ist der Kunde am nächsten Tag in der Überziehungslsite aufgetaucht - spätestens dann hätte der Berater die nötigen SPerren eingegeben und alles korrigiert. |
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Verfasst am: 16.09.2003 11:40 - Geaendert am: 24.06.2014 09:59 |
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