falsch Euro-Noten |
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Verfasst am: 25.09.2003 15:00 |
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Hallo ihr da draußen im www,
ich hab da noch mal folgende Frage:
Wenn ein Kunde bei uns eine falsche Euro-Note einreicht und das unserem Kassenpersonal auffällt, wird die Blüte dann zur Polizei oder zu der Deutschen Bundesbank zur weiteren Überprüfung geleitet?*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 25.09.2003 15:08 |
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Wir geben falsche Banknoten zur Überprüfung an die LZB weiter. |
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Verfasst am: 25.09.2003 15:42 |
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Also meine Ausbildung ist zwar schon ein wenig her, aber ich bin der Meinung, die Blüten müssen zur Polizei. Ich habe gerade kein Buch zur Hand, aber da gibts doch auch ein Gesetz. Könnte ja mal jemand nachschlagen der ein Buch zur Hand hat. |
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Verfasst am: 25.09.2003 16:02 |
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Also soweit ich weiß ist es so, dass bei Verdacht auf Falschgeld, die Noten zur Bundesbank zur Prüfung geschickt werden.
Wenn es allerdings schon klar ist, dass es sich um Falschgeld handelt, dann wird das Geld an die Polizei geschickt. |
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Verfasst am: 25.09.2003 16:02 |
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Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?
Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie, wenn Sie Falschgeld erhalten, bitte sofort die Polizei.
Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz!
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleitungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen unter:
http://www.bundesbank.de/bargeld/euro_falschg.php |
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Verfasst am: 25.09.2003 16:29 |
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Falschgeld ---> Polizei
verdächtiges Geld ----> Bundesbank
Danke!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 10.10.2003 15:40 |
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also. kenne das ganze aus unserer innenrevision wie folgt.
definitv als falösch erkannt noten gehen sofort zur polizei. eine kopie der falschgeldmeldung geht an die buba. nachdem die polizei das falschgeld registriert und überprüft hat, geht die blüte an die buba.
wenn eine banknote nicht sofort als falsch erkannt wird, aber zweifel an der echtheit bestehen, geht diese zur buba. diese prüft die dann auf echtheit und gibt die entweder zur bank zurück oder auch zur polizei zur registrierung...denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 10.10.2003 15:49 |
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Also wir haben, auch wenn wir sicher waren dass es Falschgeld ist, die Polizei trotzdem zu uns in die Filiale gerufen, schließlich können die schneller herrausfinden von wem das Falschgeld kommt als die Bundesbank.
Aber mal so nebenbei: Ist es nicht etwas seltsam wenn wir verdächtiges Geld zur Polizei schicken? Schließlich sollten wir uns mit echtem und falschem Geld eigentlich besser auskennen als die Polizei oder sonst wer. |
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Verfasst am: 10.10.2003 15:50 |
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Ach, vergeßt es, jetzt verdrehe ich shcon wieder alles. Ist wohl zu nah am Feierabend. |
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Verfasst am: 10.10.2003 15:51 |
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die polizei führt ein "verzeichnis" der falschen banknoten. registriert die blüten mit der angeblichen lfd. nummer und nimmt fingerabdrücke usw... die polizei prüft die ja auch nicht auf echtheit. das ist schon unsere aufgabe bzw. die der buba... deswegen gehen ja auch vermeindlich falsche scheine zuerst an die buba zur prüfung... denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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