AGB-Pfandrecht |
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Verfasst am: 22.10.2003 19:37 |
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Hallo!
was genau ist das AGB-Pfandrecht?
was fällt da rein und was ist außen vor?
Vielen Dank!!!!!!!!!1 |
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Verfasst am: 22.10.2003 19:49 - Geaendert am: 22.10.2003 19:50 |
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In Nr. 14 der AGB der Banken ist das Pfandrecht geregelt. Näheres unter:
http://www.sparda-b.de/pdf/b_agb.pdf
Kurzfassung:
Alles was in Besitz der Bank gelangt, dient als Pfand.
Alle Einlagen und das offene Depot dienen als Pfand.
Nicht als Pfand dienen:
- geschlossenes Depot (Schließfach, Verwahrstück)
- eigene Aktien und Genussscheine |
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