Auslandsüberweisung! |
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Verfasst am: 07.03.2004 16:09 |
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Kann mir jemand sagen, was bei einer Summe von z.b. 1 Mio € alles Geprüft wird? Zum einen, klar, Geldwäschegesetz, aber jetzt auf das Antiterrorgesetz bezogen...
Denke mal in erster Linie wird, im Gegensatz zum Geldwäschegesetz, der Empfänger geprüft. Wüsste jetzt nur gerne, was alles und wie weit in die Vergangenheit zurück?
Ansätze: Beruf, Führungszeugnis, bisherige Bankverbindungen, Wohnsitze.....was und wie lange???
lg Christoph |
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Verfasst am: 07.03.2004 17:28 |
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Es kommt drauf an wer an wen überweist! Wenn ein Firmenkunde überweist sind eine million keine seltenheit und dann muss man halt nicht unbedingt gucken wer der empfänger ist! _________________________________________________
das leben ist eine sexuell übertragene krankheit mit 100% sterblichkeitsrate und wir sind alle infiziert .... |
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Verfasst am: 07.03.2004 17:42 |
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Da bin ich der gleichen Meinung.
Aber ich habe die Frage auch etwas anders aufgefasst.
Was ist denn, wenn z.B. ein türkischer Mitbürger, mit eigenem Geschäft jetzt auf einmal diese 1 Mio. € nach Saudi Arabien überweisen möchte oder so ähnlich.
Das wir uns über den Auftraggeben im Klaren sein müssen, das brachen wir hier wohl nicht diskutieren.
Aber müssen wir auch Nachforschungen bezüglich des Empfängers anstellen? Logisch wäre nun doch ein "Nein"! Oder sehe ich das falsch?
Wir als Überweisendes KI müssten doch aus dem Scheider sein, wenn wir die zuständige Behörde benachrichtigen und ggf. auf ein Ok warten.*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 07.03.2004 18:22 - Geaendert am: 07.03.2004 18:23 |
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Tach der Herr_Frank,
in Deinem Beispiel sollte es kein Problem sein die Überweisung auszuführen.
1. Prüfung: Kein Embargo?
2. Prüfung: Ist der Empfänger auf der "roten Liste"?
Es gibt in der Bank Listen, mit Personen die verdächtigt werden bzw. tatsächlich in Verbindung mit Terrororganisationen stehen.
Mit diesen (Anti- Terror) Prüfungen sollte die Schuldigkeit der beauftragten Bank erledigt sein.MfG
AzzKikr |
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Verfasst am: 07.03.2004 18:28 |
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"5 Meldepflichtige Überweisungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Bei Überweisungen über den in der AWV festgelegten Schwellenbetrag hat der Überweisende die Meldepflichten nach §§ 59 ff. AWV zu beachten."
Wer wofür was bekommt hat uns als KI nicht zu interessieren! Wenn wir nach dem GWG ordnungsgemäß arbeiten und nen Verdacht haben müssen wir das eh melden, besonderer Sachen wegen Anti-terror gibt es meines Wissens nicht._________________________________________________
das leben ist eine sexuell übertragene krankheit mit 100% sterblichkeitsrate und wir sind alle infiziert .... |
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Verfasst am: 07.03.2004 23:13 |
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Hey Leute, ich danke euch für die guten Beiträge und Links!!!
Habt mir sehr geholfen...
Danke, Christoph |
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