zweiseitiger Handelskauf |
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Verfasst am: 24.09.2004 11:55 |
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Ich wurde gerade gefragt was denn darunter zu verstehen ist.
Irgendwie kann ich das nicht erklären, kann mir einer helfen?
Grüßle |
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Verfasst am: 24.09.2004 12:23 |
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Hallöchen!
Unter einem zweiseitigen Handelskauf versteht man ein Geschäft, dass zwischen zwei Kaufleuten stattfindet.
Bei einem einseitigen Handelskauf, ist eine Vertragspartner Kufmann und der andere Privatmann. |
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Verfasst am: 24.09.2004 15:40 |
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Zweiseitige Handelsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die für beide Vertragspartner Handelsgeschäfte sind.
Beispiel Kaufvertrag: Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind Kaufleute. |
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