Bis wann kann man die Arbeitnehmersparzulage beantragen? |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:05 |
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Habe einen Kunden der seine Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie für das Jahr 2003 noch nicht beantragt hat. Hat er noch Chancen die zukriegen?
Vielen Danke im Vorraus
Jango |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:09 - Geaendert am: 20.01.2005 12:09 |
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Ich meine bei der Wop. für 2004 muss man den Antrag bis ende 2006 bei der Bausparkasse eingereicht haben! Wie genau das mit der ASZ aussieht, weiß ich nicht!
Also bei WOP zwei Jahre! |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:10 |
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Müsste man anders fragen:
Wie lang kann ich meine Einkommenssteuererklärung machen??
..., weil Arbeitnehmersprz. und WOB müssen dort ja angegeben werden, oder seh ich da was falsch ?krass asi quasi krassi |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:15 |
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Ja danke.
Aber wie ist das wenn die Steuererklärung für 03 schon abgeschickt wurde. |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:17 |
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Wasn das auch fürn schläfer... der bekommt doch normal ein schreiben, dass er AN bzw. WOB mit seiner Steuer verlangen kann...
SCHICK DEN WEG :P |
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Verfasst am: 20.01.2005 15:24 |
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Also ASZ kann man auch wohl noch 2 Jahre später beantragen hat die Dame mir vom Finanzamt gesagt weil da gehts ja nicht darum das die uns jetzt direkt irgendwas zahlen müssen und viel arbeit haben die damit ja auch ned! |
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Verfasst am: 20.01.2005 15:29 |
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ich kenn das auch so,... spätestens nach 2 jahren,.. AGSZ beantragt man auch nur ein mal,.. und das wars,.. ! |
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Verfasst am: 20.01.2005 17:10 - Geaendert am: 20.01.2005 20:00 |
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Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist vom Arbeitnehmer mit der Einkommensteuererklärung bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt jedes Jahr zu stellen.
Die Antragstellung hat spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksame Leistung angelegt wurde, zu erfolgen.
Dabei hat er eine Bescheinigung des Anlageinstituts beizufügen. Sie enthält u. a. den Jahresbetrag der angelegten VL sowie das Ende der Sperrfrist. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Ablauf der Sperrfrist an das Anlageinstitut überwiesen, das den Betrag anschließend an den Sparer auszahlt.
Die Sperrfrist von sieben Jahren beginnt bei
• Bausparverträgen: Datum des Vertragsabschlusses ,
• Anlagen in Beteiligungen: 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. |
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Verfasst am: 20.01.2005 19:49 |
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Auf den Punkt gebracht! Super!
Danke Hermann, immer wieder ein beliebtes Thema zum Datenvertausch.
Schönen Gruß |
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