Nachweiß für alleinige Erziehungsberechtigung. Br |
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Verfasst am: 28.01.2005 10:44 |
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Weiß eine wo dass drin steht, das nur eine Person für Ein Kind Erziehungsberechtigt ist, in der Geburtsurkunde des Kindes evt.???
Hab da keine Ahnung von, brauch das aber leider für die Praxis. |
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Verfasst am: 28.01.2005 11:22 |
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Wenn die Eltern sich getrennt haben, müsste es als Nachweis ein Urteil vom Familiengericht geben,
Wenn der Vater nicht bekannt ist, müsste es im Stammbuch stehn (bin mir hier aber nicht sicher)
Bei uns gibts ne regelung dass wenn die Trennung der Eltern vor einem bestimmten Stichtag war, die Mutter automatisch als alleinerziehungberechtigt gilt, danach geinsames Sorgerecht.
Wenn ihr Arbeitsanweisungen habt, schau doch mal da rein, steht bestimmt was zu drinnen. |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:19 |
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Es gibt bei der Scheidung das Urteil vom Gericht, das auch die neue Sorgerechtsregelung umfasst. Dies ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Wenn die Eltern des Kindes nie verheiratet waren, hat die Mutter automatisch ab der Geburt das alleinige Sorgerecht. |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:22 |
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genau,
also wenn die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet war, dann steht auch nur sie in der Geburtsturkunde...
nach der Scheidung gibt es ja ein gerichtliches Urteil...
Gruß |
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Verfasst am: 28.01.2005 14:20 |
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Wenn man alleinerziehend ist (weil nicht verheiratet bei Geburt) braucht man vom Jugendamt eine sog. Negativbescheinigung.
Nach einer Scheidung wie bereits gesagt, das Urteil. |
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