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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Berufsunfähigkeit / Unfallversicherung
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2005 14:02
Hallo,

Wer kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen?

1.Wer zahlt für den AN weiter (keine private Berufsunfähigkeit bzw. Unfallschutz) wenn er nicht mehr arbeiten kann?
>>Erst zahlt der AG bis zur 7.Woche, dan die Krankenkasse( 78 Tage, oder?) aber wer übernimmt nach der Krankenkasse?

2. Wie sieht der staatliche Katalog aus?worin die Höhe des Rentenanspruchs bei Berufsunfähigkeit hervorgehen?
Wieviele Std. am Tag muss ich arbeiten können um nicht als berufsunfähig zu gälten.

3.Mir passiert ein Unfall, freizeitbereich,.>>>Pflegefall
Bin aber nicht privat Unfall versichert.
Welche staatl. Versicherung springt hier ein.

4. Wie siehts bei Kindern aus?
Ein Kind wird durch eine Krankheit zum Pflegefall.
Welche staatl. Versicherung springt hier ein.

4.a Wie siehts bei Kindern aus?
Einem Kind erleidet einen Unfall-->Pflegefall.
Wie siehts bei Kindern aus?


Vielen Dank
ciao
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2005 14:51
1.Wer zahlt für den AN weiter (keine private Berufsunfähigkeit bzw. Unfallschutz) wenn er nicht mehr arbeiten kann?
>>Erst zahlt der AG bis zur 7.Woche, dan die Krankenkasse( 78 Tage, oder?) aber wer übernimmt nach der Krankenkasse?

wenn du danach erwerbs/berufsunfaehig bist die rentenkasse, soweit ich weiss.


2. Wie sieht der staatliche Katalog aus?worin die Höhe des Rentenanspruchs bei Berufsunfähigkeit hervorgehen?
Wieviele Std. am Tag muss ich arbeiten können um nicht als berufsunfähig zu gälten.

das kommt ganz darauf an. das wird anteilig gemacht. ausserdem musst du unterscheiden zwischen erwerbsunfaehig und berufsunfaehig. je nach grad der behinderung, der dir attestiert wird, bekommst du ne erwerbsunfaehigkeitsrente (in prozent). wenn du "nur" berufsunfaehig bist, weiss ich nicht genau, wie das geregelt ist. bei ner 50% behinderung zb darfst du glaub noch 19 stundend die woche arbeiten, soweit ich weiss.

3.Mir passiert ein Unfall, freizeitbereich,.>>>Pflegefall
Bin aber nicht privat Unfall versichert.
Welche staatl. Versicherung springt hier ein.

rentenversicherung.
AltAzubi
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.06.2005 15:28
Hallo Plantop,

ich hoffe ich kann die helfen.

zu 1.: Ich nehme an, das derjenige überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Hast du nichts privat abgeschlossen, bist du arm dran. Denn du bekommst nämlich nur die ges. Leistungen. Siehe 2.

zu 2.: Den unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr.

Kannst du am Tag von 4-6 Stunden arbeiten bist du Halb-Berufsunfähig und bekommst 17 % deines letzten Bruttogehaltes.

Kannst du am Tag weniger als 4 Stunden arbeiten bist du Voll-Berufsunfähig und bekommst 34 % deines letzten Bruttogehaltes als ges. Leistung.

Nicht gerade viel. Egal ist welchen Beruf du dannach noch Ausüben kannst. Beispiel: Warst du zu vor am Bau und bist jetzt gelähmt, kannst du zwar nicht mehr am Bau arbeiten dafür aber bei der Post Briefe sortieren. Solltest du das länger als 6 Stunden machen können, bist du lt. ges. überhaupt nicht Berufsunfähig.

Vorteil der privaten BU-Rente: Sie zahlt sobald du deinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

zu 3: Du bekommst Pflegegeld von deiner Krankenkasse. Die Höhe entscheidet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Ansonsten gibts nichts.

zu 4 und 4a: Hier ist es das gleiche wie bei 3


Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2005 16:35
Super leute, das hift mir schon weiter.
zum Fall Berufsunfähigkeit.
O.k. gehen wir davon aus ich war im Bau beschäftigt.
Kann jetzt nur noch bis 6 STd., als Pförtner arbeiten.

Heißt das ich bekomm jetzt meine halbe erwerbsminderungs Rente +++ den Pförtner gehalt???

zum Fall Unfall im Freizeitbereich.

Dachte die gestl. Pflegeversicherung zahlt nur bei Schul/Berfuswegsunfällen bzw. in der Schule/Arbeitsplatz.
Und gar nicht im Freizeitbereich
Besten Dank
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2005 16:38
das zahlt die lva, soweit ich weiss. muesste aber noch mal genau nachfragen, ob da nich doch ne private UV im spiel war.
AltAzubi
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.06.2005 17:07
@plantop

Das mit dem Pförtner-Gehalt ist richtig.

Du bekommst dein Pförtnergehalt + die halbe-ges. Berufsunfähigkeitsrente.

Soweit ich weiß, darf das beides zusammen aber nicht mehr sein, als dein letztes Gehalt im alten Beruf.

Wobei auch zu erwarten ist, dass du wg. deiner Berufsunfähigkeit einen besser bezahlten Job bekommst.
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2005 21:13
Jo danke euch!!!!

Wie würdet ihr diesem Kundenargument entgegenen???

"Mir reicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, die deckt meine Unfälle mit ab, somit bauch ich keine extra unfallversicherung""

Danke
 

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