Abschreibung und Steuern |
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Verfasst am: 30.10.2005 19:31 |
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Schreibt man Umsatz- und Mehrwertsteuern mit ab? |
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Verfasst am: 30.10.2005 19:50 |
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In der normalen Buchführung nicht.
Wenn wir aber etwas für den umsatzsteuerfreien Bereich eines Bankbetriebes anschaffen, dann können wir die Umsatzsteuer nicht verrechnen und müssen sie aktivieren. Dann erhöht sie den Buchwert des angeschafften Gutes und wird auch mit abgeschrieben.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 31.10.2005 10:44 |
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Umsatzsteuerpflichtig
Beispiel:
Anschaffungswert: 20.000,00 €
inkl. 16% Umsatzsteuer
Betrag, der abgeschrieben wird: 17.241,38 €
Umsatzsteuerfrei
Beispiel:
Anschaffungswert: 20.000,00 €
inkl. 16% Umsatzsteuer
Betrag, der abgeschrieben wird: 20.000,00 €
Ist doch richtig so, wenn ich mich recht erinnere :-) |
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Verfasst am: 31.10.2005 13:19 |
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stimmt soweit, du musst nur noch unterscheiden wo der angeschaffte gegenstand eingesetzt wird.
Sprich für welche abteilung in der bank, so unterscheidet man dann welche "umsatzsteuerfrei" und welche "umsatzsteuerpflichtig" sind.
Die bereiche sind fest vorgeschrieben!!!
Korrekt??? |
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Verfasst am: 31.10.2005 13:50 |
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Ich bin davon ausgegangen, dass das klar ist :-)
Also:
Steuerpflichtig sind:
1) Depotgeschäfte, Schliessfächer
(2 fehlen noch und ich komme nicht drauf)
Alle anderen Bankdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei!!!! |
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Verfasst am: 31.10.2005 13:53 |
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war da nich noch wat mit immobiliengeschäft oder so?? |
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Verfasst am: 31.10.2005 14:00 |
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Jep, da war noch was. da waren noch zwei anderen Sachen, die umsatzsteuerpflichtig waren.
Ich meine, du könntest mit deiner Vermutung auch recht haben.
Ich schaue zuhause nochmal nach!!! :-) |
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