Abschreibung |
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Verfasst am: 10.03.2006 17:54 |
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Werden eigentlich auch Grundstücke abgeschrieben? Wenn ja, wie, weil deren gewöhnliche Nutzungsdauer ja doch unbegrenzt ist. |
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Verfasst am: 10.03.2006 18:07 |
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Grundstücke werden nicht abgeschrieben, da sie, wie du richtig geschrieben hast, nicht abgenutzt werden können.
Schönes Wochenende!!! |
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Verfasst am: 10.03.2006 18:16 |
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Stimmt, dass hab ich in meinen Unterlagen 2 Minuten später gelesen :-)
Trotzdem danke und ein schönes WE. |
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Verfasst am: 10.03.2006 20:48 |
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Wenn nebenan ein Atomkraftwerk gebaut wird, kann man Grundstücke meines Wissens nach auch abschreiben. Also wenn ein deutlicher Wertverlust geschieht. |
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Verfasst am: 10.03.2006 21:55 |
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ja außerordentliche abschreibungen gehn soviel ich weiß auch bei grundstücken. also wenn festgestellt wird dass der boden verseucht ist oder wie mein vorredner schon gesagt hat wenn was net umbedingt vorteilhaftes gebaut wird. aber ob da normal gebucht wird k.a |
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Verfasst am: 18.03.2006 18:54 |
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Soweit ich mich an die Vorlesung ext Rewe erinnere kann man auch Böden abschreiben. Abnutzungsböden z.B. ein Steinbruch. Aber bin mir nicht mehr ganz sicher.
MFG
Tobias |
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Verfasst am: 18.03.2006 19:36 - Geaendert am: 18.03.2006 19:37 |
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Zusammenfassung:
- Grundsätzlich werden Grundstücke nicht abgeschrieben.
Ausnahmen:
- Es entsteht ein außerordentlicher Wertverlust (Beispiel Autobahn). Dann handelt es sich aber nicht um eine gewöhnliche (= Kosten), sonderm um eine außerordentliche Abschreibung (= geht nicht in die Kalkulation ein).
- Es erfolgt ein gewöhnlicher Werteverzehr, wie beim Beispiel Sandgrube. Dann gehen die Abschreibungsbeträge in die Kostenrechnung ein. |
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