Bafög Anspruch |
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Verfasst am: 04.03.2010 10:46 |
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Guten Morgen liebe Forumsgemeinde,
habe eine Frage an euch:
Ich werde höchstwahrscheinlich ab Oktober 2010 studieren gehen und natürlich Bafög beantragen. Die Höchstgrenze für den Anspruch liegt ja bei 5200 EUR. Nur was ist genau anrechenbar? Im Internet gibt es unterschiedliche Aussagen dazu.
Wie sieht es mit folgenden Werten aus?
- betriebliche Altersvorsorge in S-Pensionskasse
- Riester in DekaBonusRente
Es sind zwar Rücklagen für die Rente, aber theoretisch kann man ja beide Verträge kapitalisieren, auch wenn dadurch hohe Verluste entstehen würden.
Würde mich über Antworten freuen.
Viele Grüße
Jens |
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Verfasst am: 04.03.2010 11:07 |
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Der Riestervertrag ist grundsätzlich nicht anrechenbar, da es vom Staat geschützt ist.
Was die betrieliche Altersvorsorge angeht weiß ich nicht.
Was aber definitiv zum Vermögen zählt sind rein private Vorsorgeverträge wie zb die Lebensversicheruing oder ein privater Ansparplan. |
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