Wartesemester - Studium Bankfachwirt |
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Verfasst am: 06.08.2010 19:58 |
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Hallo,
ich habe vor diesen Herbst das Bankfachwirtstudium an der Frankfurt School zu machen. Ich habe im Moment noch einen Jahresvertrag und befürchte auch nach diesem Jahr erneut einen zu bekommen.
Was hat das für eine Auswirkung auf mein Studium bzw die Prüfungszulassung wenn ich nächstes Jahr nicht weiterübernommen werde und z.b. nicht gleich eine neue Stelle in einer Bank finde. Laut Prüfungsordnung lässt die IHK nur zur Prüfung zu, wenn man während dem Studium 2 Jahr Bankpraxis hat. Ich habe schon etwas von einem Wartesemester gehört zwischen dem 2. und 3. Semester.
Hat da jmd Erfahrung oder weiß wie die IHK in solchen Fällen entscheidet?
Danke für eure Hilfe!!! |
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Verfasst am: 09.08.2010 13:00 - Geaendert am: 09.08.2010 14:24 |
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Halli-Hallo,
um zur Bankfachwirtprüfung zugelassen zu werden, musst du mindestens 2 Jahre Berufserfahrung aufweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du diese 2 Jahre genau während deines Studiums beschäftigt bist oder schon davor gearbeitet hast. D.h. warst du 2 Jahre beschäftigt, bist aber zum Zeitpunkt deiner Prüfung nicht mehr in der Bank, bist du trotzdem zur Prüfung zugelassen und brauchst kein Wartesemester.
Und bei zwei jeweils befristeten Jahresverträgen dürfte das ja der Fall sein ;o)
LG |
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Verfasst am: 11.08.2010 18:13 |
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Hallo Boardergirl,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe wirklich gedacht ich muss während dem Studium 2 Jahre lang beschäftigt sein, weil ich es so verstanden habe gem. der Informationsbroschüre zu dem Bankfachwirt. Wenn das so stimmt wie du sagst habe ich ja dann wirklich nach dem nächsten Jahr die 2 JAhre Berufserfahrung gesammelt, meine Ausbildungszeit nicht dazugerechnet ;-) Vielen Dank nochmal!!! |
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