10 Tage frei im Jahr für Weiterbildung? |
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Verfasst am: 05.04.2004 08:22 |
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Hallo!
Habe zuletzt gehört, dass der Arbeitgeber einem für berufsbezogene Weiterbildungen pro Jahr 10 Tage unbezahlten Sonderurlaub geben muss.
Stimmt das? Wenn ja, wo steht das denn geschrieben???
MFG der_italiener |
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Verfasst am: 05.04.2004 10:29 |
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Das sind fünf Tage pro Jahr und du kannst über zwei Jahre
sammeln !
Das müsste im BBiG stehen, weiß aber nicht genau !
Frag am besten mal bei deiner JAV nach !
Außerdem darf das Seminar nur ausbildungsrelevante Themen haben !
Was hast du denn vor, wenn man fragen darf ? |
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Verfasst am: 05.04.2004 18:53 |
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Soviel ich weiß, ist das dem Arbeitgeber überlassen. Kann mir nicht vorstellen, dass du einen gesetzlichen Anspruch für Urlaub hast, wenn du dich weiterbilden willst |
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Verfasst am: 06.04.2004 16:16 |
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also vom prinzip her könntest du unbezahlten urlaub machen soviel du willst, krisst halt kein geld dafür , welcher arbeitgeber sollte da was gegen haben ;) ob nun weiterbildung oder nicht ? |
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Verfasst am: 08.04.2004 09:01 |
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Du kannst ja nicht soviel machen, wie du lustig bist.
Es gibt ja nur max. 10 Tage im Jahr !
Außerdem sind die Arbeitgeber sehr knausrig damit und pingelich bei der Themen Auswahl !
Bei uns hat noch keiner Bildungsurlaub beantragt, und bei euch ? |
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