Urlaubsgeld anteilig bei Kündigung? |
|
|
Verfasst am: 28.04.2004 14:42 |
|
|
Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen, ob ich dass Urlaubsgeld nur anteilig ausgezahlt bekomme, wenn ich zum 30.09. kündige?
Gruß,
*Mac |
|
|
|
Verfasst am: 28.04.2004 14:44 |
|
|
Meiner Meinung nach, bekommt das Urlaubsgeld voll, wenn man bis zum 31.05 in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht. |
|
|
|
Verfasst am: 28.04.2004 15:04 |
|
|
Wenn man vor dem 30.04. kündigt, muß man auf jeden Fall das Weihnachtsgeld zurückzahlen (öffentlicher Dienst), beim Urlaubsgeld gibts meines Wissens keine solche Klausel. Genau weiß ich es aber nicht. |
|
|
|
Verfasst am: 28.04.2004 15:28 |
|
|
... meiner meinung nach steht einem das urlaubsgeld anteilig zu, wenn man am 30.09 beschäftigt war.
danach müßtest du was kriegen.
bin mir ziemlich sicher. |
|
|
|