JAV |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:00 |
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Guten Morgen
Wie sieht es aus mit der JAV ?
Wie lange ist die Amtszeit? Wie lange der Kündigungsschutz nach Austritt, und gilt der Kündigungsschutz auch über das Ende einer Ausbildung hinaus wenn die Amtszeit noch andauern würde ?
Vielen Dank für die Infos |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:05 |
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Ich weiß was du wissen willst:
Bist du Mitglied der JAV bist du nicht so einfach kündbar.
Werden bei euch Azubis übernommen (und wenns auser dem JAV bloß ein einziger ist) dann bekommt der JAV einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Amtszeit ist zwei Jahre glaube ich. |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:06 |
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Azubis in der JAv bekommen nicht automatisch einen unbefristeten Vertrag. Wir haben alle befristete. |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:10 |
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Ja schau ihr ALLE habt befristete
ich rede davon wenn auch welche unbefristet übernommen werden, so hat der JAV Azubi automatisch auch einen unbefristeten in der Tasche... |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:15 - Geaendert am: 11.01.2005 09:17 |
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nein, hat er bei uns nicht...... |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:17 |
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grmlfx...dann halt ned...ich hab keine Zeit jetz rum zu googeln...aber da lässt sich bestimmt in der JAV Ordnung was nachlesen oder es findet einer den alten Thread wo das alles schonmal durchgekaut wurde...
*burli zunge rausstreck*
und ich hab doch recht |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:20 |
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Kindaz...1000mal diskutiert...schaut doch einfach ins Gesetz:
§78a Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz
"(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet..."
Auf deutsch:
JEDER der in der JAV ist, MUSS unbefristet übernommen werden, wenn er dies verlangt. |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:21 |
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Soviel ich weiß ist das bei uns auch so, dass der JAV, wenn nur 1 anderer Azubi einen unbefristeten Vertrag bekommt, auch einen únbefristeten Vertrag bekommen muss.
Bin übrigens Ersatz-Mitglied JAV |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:22 |
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Da muss ich Ghostrider zustimmen. Als JAVler hat man Anspruch auf einen UNBEFRISTETEN Vertrag nach der Ausbildung. Nimmt man einen befristeten Vertrag an, dann hat man (streng genommen) seinen Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung verwirkt.
Der Anspruch, dass man unbefristet übernommen wird gilt übrigens nicht nur, wenn andere Azubis unbefristet übernommen werden, sondern unabhängig von anderen Azubis. Die Bank mus nachweisen (notfalls vor dem Arbeitsgericht), dass es aus PERSÖNLICHEN oder WIRTSCHAFTLICHEN nicht möglich ist den JAVler zu übernehmen... |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:24 |
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So good, DAM DAM so good *G*
Und ich hatte Recht
nur mal ne Frage:
woher ziehst du dir diese Gesetze eigentlich?
Oder kennst du die auswendig? |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:24 |
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...dass es aus PERSÖNLICHEN oder WIRTSCHAFTLICHEN Gründen nicht möglich ist den JAVler zu übernehmen... (zu schnell getippt ;)) |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:30 |
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Super vielen dank euch allen. Besonders Ghostrider: und du hattest recht.
Aber noch eine Sache , wie lange nach Austritt oder Abwahl aus der JAV genießt man einen besonderen Kündigungsschutz. |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:32 - Geaendert am: 11.01.2005 09:34 |
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Wenn du mich mit den Gesetzen meinst, dann weiss ich, wo es es steht und such mir entsprechende Zitate aus dem Netz.
Gut ist z.B. http://www.dejure.org
Habe dort allerdings kein BetrVG gefunden.
"Und ich hatte Recht"
Nicht ganz. Du hast schließlich behauptet, dass min. ein Azubi unbefristet übernommen werden muss. Stimmt aber nicht. Auch wenn niemand übernommen wird, muss der/die JAV‘ler unbefristet übernommen werden. |
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Verfasst am: 11.01.2005 09:34 |
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@Angus: Ein Jahr nach Austritt aus der JAV bzw. nach dem Ende der zweijährigen Amtszeit |
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