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Bereich Studium & Weiterbildung |
Moderator: TobiasH |
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Eselsbrücke,Bankrecht??? |
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Verfasst am: 08.09.2005 20:23 |
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Wie kann ich mir am Besten die Unterschiede von:
*Gesetzen
*Verordnungen
*Satzungen
einbläuen???
Wer kann mir kurz und bündig Rechts-Subjekt und R.Objekt
erläutern?
Besten
Dank |
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Verfasst am: 08.09.2005 20:45 |
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Rechtsordnung und Rechtsquellen
Rechtsordnung: Gesamtheit aller geltenden Rechtsnormen
Rechtsquellen: Kodifiziertes Recht (=geschriebenes Recht)
-Gesetze: Vom Parlament verabschiedete
Rechtsvorschriften z.B. Grundgesetz, Strafgesetz
-Rechtsverordnungen: Von Regierungs- und
Verwaltungsorganen erlassene
Vorschriften z.B. Abgabenordnung,
Straßenverkehrsordnung
-Sonderformen: Satzungen z.B. Sparkassensatzung,
Vereinssatzung
Ergänzt wird das kodifizierte Recht durch
-Gewohnheitsrecht: Ungeschriebenes Recht, welches
aufgrund langjähriger Anwendung als
verbindlich gilt z.B. Bankgeheimnis
-Vertragsrecht: Individuelle Vereinbarungen zwischen
Personen
-Gerichtsurteile: Rechtssprechung
So, hoffe das hilft dir wenigstens ein bisschen...
Liebe Grüße
Jasmin |
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Verfasst am: 08.09.2005 22:48 |
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@jasmin1984:
Das ist eine gute Aufstellung, die aber einen kleinen Fehler enthält:
> -Gesetze: Vom Parlament verabschiedete
> Rechtsvorschriften z.B. Grundgesetz, Strafgesetz
Das ist von der Beschreibung her nur ein Teil der Gesetze, nämlich der der sog. Formellen bzw. Parlamentsgesetze. Das sind Gesetze, deren Entstehung (Verfahren und Organe) von der Verfassung geregelt wird. Hier ist auch der zweite Knackpunkt: Das Grundgesetz ist unsere Verfassung und steht ÜBER den formellen Gesetzen.
> -Rechtsverordnungen: Von Regierungs- und
> Verwaltungsorganen erlassene Vorschriften z.B.
> Abgabenordnung, Straßenverkehrsordnung
> Sonderformen: Satzungen z.B. Sparkassensatzung,
> Vereinssatzung
Alles hier genannte sind sog. materielle Gesetze, die von der Exekutiven erlassen werden, nachdem die Legislative diese dazu ermächtigt hat. Es handelt sich um generell abstrakte Regelungen MIT Außenwirkung.
Daneben gibt es noch die Verwaltungsvorschriften und -richtlinien, das sind generell abstrakte Regelungen OHNE Außenwirkung und ohne Gesetzescharakter.
Beim nicht geschriebenen Recht fehlt noch das sogenannte Naturrecht, dass aber als göttlich und von Menschen nicht beeinflussbar gesehen wird, weshalb es in der Rechtslehre außerhalb der Einführung keine Erwähnung mehr findet, es sei nur der Vollständigkeit halber genannt.
Übrigens kann man das Richterrecht auch als geschriebenes Recht betrachten, das ist aber nicht einheitlich.
Was hier aber völlig fehlt, ist die heute nicht mehr außer Acht zu lassende Unterteilung in nationales und Internationales Recht. Alles oben ist nationales Recht. Das internationale Recht zerfällt aus deutscher Sicht in die zwei großen Blöcke Völkerrecht und Europarecht, letzteres wiederum in das primäre Vertragsrecht (durch den Europäischen Rat) und das sekundäre Recht (durch den Fachminister-Rat) in Form von Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 08.09.2005 22:55 |
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Danke,
haben das so wie ich es geschrieben hab in der Schule aufgeschrieben ;) |
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