Übernahmepflicht nach der Bundeswehr? |
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Verfasst am: 11.12.2005 14:29 |
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Ist generell eine Übernahmepflicht vorhanden wenn man nach der Ausbildung gleich zum Bund geht^^
MifG Denis |
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Verfasst am: 11.12.2005 14:33 |
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Wenn du ein Übernahmeangebot nach der Ausbildung hast und das annimmst, dann muss dein Arbeitgeber dich für die Bundeswehrzeit freistellen. Dannach kannst du dann wieder in der Bank einsteigen.
BW direkt nach der Ausbildung ergibt allerdings keine automatische Übernahmeverpflichtung des AG. |
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