Pfandbriefe und Kommunalobligationen |
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Verfasst am: 11.12.2005 14:45 |
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Wer kann mir mal die wichtigsten merkmale und aufgaben dieser dinge erklären bzw. was sind pfandbriefe und kommunalobligationen überhaupt?
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Verfasst am: 11.12.2005 19:09 - Geaendert am: 11.12.2005 19:14 |
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Hypothekenbanken verkaufen Pfandbirefe, um mit dem Erlös Baufinanzierungen gegen Grundpfandrechte durchführen zu können.
Pfandbriefgesetz § 1 Begriffsbestimmungen
(1) Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst.
Pfandbriefgeschäft ist
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken unter der Bezeichnung Pfandbriefe oder Hypothekenpfandbriefe (im Folgenden: Hypothekenpfandbriefe),
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe (im Folgenden: Öffentliche Pfandbriefe),
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe
§ 4 Deckungskongruenz
(1) Der jeweilige Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer Gattung muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Werte von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Wenn der zum Zeitpunkt der Pfandbriefausgabe bekannte Einlösungswert höher als der Nennwert ist, tritt er an die Stelle des Nennwertes.
§ 14 Beleihungsgrenze
(1) Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden.
(2) Hypotheken gelten nur bis zur Höhe der Beleihungsgrenze nach Absatz 1 als eingetragene Deckungswerte.
http://www.bafin.de/gesetze/pfandbg.htm#p1 |
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