Aufbereitung der Bilanz Ich brauch eure Hilfe |
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Verfasst am: 14.12.2005 14:43 |
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Hier ich hab da ma ne Frage: Was sin "Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Ausleihungen"? Könnt ihr m ir ein Beispiel geben.
Danke |
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Verfasst am: 14.12.2005 16:22 |
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Also in unserem Ratingprogramm steht folgende Erklärung:
1.1.3.2 Ausleihungen an Beteiligungen und an verbundene Unternehmen
Ausleihungen sind dem Grunde nach Forderungen und liegen nur dann vor, wenn eigene Mittel langfristig außerhalb des eigenen Unternehmens angelegt werden. Dazu zählen unter anderem langfristige Darlehen, wie z.B. Hypotheken sowie Grund- und Rentenschulden. Nicht zu den Ausleihungen gehören eingefrorene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder notleidend gewordene, ursprünglich kurzfristige Kredite. Da zwischen verbundenen Unternehmen faktisch oft ein Risikoverbund besteht (Ausleihungen an verbundene Unternehmen besitzen oft nicht die gleiche Werthaltigkeit wie Ausleihungen an unabhängige Dritte), trägt der gesonderte Ausweis der Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei.
Hoffe das hilft Dir. |
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