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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Altersvorsorge (Riester-Rente, BAV etc. ...)
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uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 12:20
Falls jemand Fragen zum Thema Altersvorsorge hat, gerne hier posten!
Helfe gerne!
erik1986
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 12:39
mein Arbeitgeber hat meinen Antrag auf BaV(Direktversicherung) aus Leistungen der VL und eigener Zuzahlung abgelehnt...Grund.: Weil keine Anlage nach §5 VermBG.Was kann ich tun?
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 12:46
Da die BAV leider (noch) nicht unter den §5 VermBG fällt, leider nichts!
erik1986
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 12:46
hab mir sowas schon gedacht...
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 12:48
Hast nur die Möglichkeit, nochmal mit deinem Arbeitgeber zu sprechen und zu versuchen ihn von den Vorteilen zu überzeugen (SV-Ersparnis auch für den Arbeitgeber)!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2007 15:10
Kann unbegrenzt in eine Rürup- Rentenversicherung einzahlt werden und die Beiträge sind steuerrechtlich voll ansetzbar?
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 15:17
Eingezahlt werde kann jeder beliebige Betrag!
Allerdings gilt folgendes zu beachten:
Bereits seit 2005 können 60% der Aufwendungen für die Altersvorsorge (von max. 20.000 Euro) von der Steuer abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge erhöht sich schrittweise jedes Jahr bis auf 100% im Jahr 2025. Auch Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, können den Vorsorgebeitrag doppelt bei der Steuer angeben.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2007 16:20
Welche staatliche Förderung (€) bekomme ich bei Einzahlung des Sockelbeitrages (Riester)?

2. Frage: Sind Direktversicherer wie CosmosD. günstiger oder die Verbundpartner unserer Banken (Kostenquote ca. 2 - 3 %) ?
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 16:59
Anteilig die Förderung abhängig vom Gehalt im Vorjahr!
Bzw. kannst den Betrag voll von der Steuer absetzen!

2. ganz klares JA!

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2007 18:15 - Geaendert am: 25.04.2007 18:25
Was jetzt? CosmosD. oder Verbundpartner für Riester.

Die Kostenquote von 2-3 % meinte ich beim Verbundpartner.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2007 18:23
Die Aussage: "den Betrag voll von der Steuer absetzen" ist falsch.
Man kann die Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich gelten machen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Allerdings wird die Zulage beim Steuervorteil wieder abgezogen.
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 18:42
Der Betrag wird in der Steuererklärung voll angegeben, anschließend wird die Zulage (wenn beantragt) abgezogen und der verbleibende Teil vom Einkommen abgezogen!
Wird allerdings keine Zulage beantragt, kann der komplette Betrag steuerlich geltend gemacht werden!

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2007 19:09
Cosmos D. oder Verbundpartner?
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 19:14
Weiß zwar nicht genau von welchem Produkt Du redest, aber bei Altersvorsorge ganz klar Cosmos Direkt!
Was willst Du denn machen???

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2007 19:25
Fondsgebunde Riester-Rente.

Bin 19 Jahre jung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2007 19:44
Warum kein Produkt einer Investmentgesellschaft?

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2007 20:00
Zu teuer, da wir keine Sonderkond. beim Investment-Partner bekommen.
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2007 21:32
Hallo! Ich finde das nett, dass du für Fragen bezüglich der Altersvorsorge zur Verfügung stehst! Ich habe da nämlich eine: Was ist das besondere an einer BasisRente?
Danke im Voraus!
MfG
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2007 21:41
@banker_06
du willst bei eine directversicherung was abschließen,weil der verbundpartner zu teuer ist:
warum scheust du dich dann davor, dass ganze bei ner anderen investmentgesellschaft zu machen?

ist doch gehupft wie gesprungen
uscheerbaum
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2007 22:15
to mia1985

Eingezahlt werde kann jeder beliebige Betrag!
Allerdings gilt folgendes zu beachten:
Bereits seit 2005 können 60% der Aufwendungen für die Altersvorsorge (von max. 20.000 Euro) von der Steuer abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge erhöht sich schrittweise jedes Jahr bis auf 100% im Jahr 2025. Auch Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, können den Vorsorgebeitrag doppelt bei der Steuer angeben.
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