Frage |
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Verfasst am: 08.05.2009 09:29 |
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Hallo, habe eine Frage zur Aufgabe 6 in der Sommer AP 2005.
Dort hat ein Ehepaar ein Jahresbruttoeinkommen von 37.000 €. Die Frau ist Hausfrau.
Nun soll man errechnen, wieviel staatliche Förderung das Ehepaar bekommt.
Für An-Sparzulage ist die Höchstgrenze ja 35.800 €. Muss ich dann von den 37.000 € zweimal 920 € abziehen, damit das Ehepaar die staatliche Förderung bekommt? |
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Verfasst am: 08.05.2009 09:53 |
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Na du nimmst 4% vom Brutto (damals waren es glaube ich noch 3%?)
und davon ziehst du noch die staatliche Förderung ab, dann weißt du wie viel sie noch zahlen müssen! |
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Verfasst am: 08.05.2009 12:02 |
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Nee, in diesem Fall mein ich nicht Riester.
Ich meine die staatliche Förderung für Arbeitnehmer-Sparzulage. |
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Verfasst am: 08.05.2009 17:21 |
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Wenn das Bruttoetngelt 37.000 €, darf man annehmen, dass das zu versteuernde Enkommen aufgrund der Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten unter 35.800 € liegt. |
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