Arbeitnehmersparzulage/ Wohnungsbauprämie |
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Verfasst am: 26.06.2009 16:51 |
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Gibt es Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage/ Wohnungsbauprämie??
Ich hatte mal gelesen, dass die Zulage für Arbeitnehemrsparzulage sich erhöhen sollte. Brauche dringend diese Information. |
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Verfasst am: 26.06.2009 23:09 - Geaendert am: 26.06.2009 23:18 |
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Es gibt seit 01.01.2009 Änderungen bei der Wohnungsbauprämie.
Die Wohnungsbauprämie wird an Personen welche das 25. Lebensjahr vollendet haben nur dann ausgezahlt wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird.
Personen unter 25 Jahren können einmalig auch nur das angesparte Guthaben entnehmen und sind trotzdem WOP fähig.
Die Höchstgrenze der WOP beträgt aber weiterhin 45,06 Euro pro Jahr was 8,8% aus 512 Euro entspricht.
Verheiratete haben den doppelten Anspruch, das heißt 90,12 Euro aus 1024 Euro.
Die Grenzen betragen für Ledige 25600 Euro und für Verheiratete 51200 Euro versteuerndes Einkommen.
Hinzuzurechnen ist noch die Kinderzulage.
Bei der ASZ haben sich die Grenzen geändert wenn kein wohnwirtschaftlicher Zweck vorliegt.
So jetzt habe ich keine Lust mehr so viel über die Arbeitnehmersparzulage zu schreiben aber Du findest alles wissenswertes hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage
Gruß
Powerbabe |
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Verfasst am: 27.06.2009 06:10 |
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ANSZ ist meines Wissens bei Investmentfonds von 18 auf 20 % gestiegen |
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Verfasst am: 27.06.2009 12:02 |
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Ist es tatsächlich so, dass die Wohnungsbauprämie an Personen aubezahlt wird, diedas 25. Lebensjahr vollendet haben, wenn sich auch das Darlehen in Anspruch nehmen?.
Kleine Korrektur:
Verheiratete haben den doppelten Anspruch, das heißt 8,8 % von max. 1024 Euro. Das sind 90,11 Euro. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:02 |
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@Hermann
Das mit dem doppelten Anspruch habe ich doch in meinem Beitrag geschrieben.
Ja die Wohnungsbauprämie steht einem immer zu wenn man das Darlehen in Anspruch nimmt.
Wenn man die finanziellen Rahmenbedingungen nicht erfüllt bekommt man natürlich die WOP nicht egal wie alt man ist. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:07 - Geaendert am: 27.06.2009 19:09 |
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Eine Person, die noch nicht 25 Jahre alt ist, bekommt die Wohnungsbauprämie auch, wenn sie nur das Bausparguthaben auszahlen lässt!
90,12 Euro ist falsch! |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:21 |
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Steht ebenfalls in meinem Posting, daß Personen unter 25 Jahren auch WOP fähig sind wenn Sie sich das Guthaben auszahlen lassen.
Bei meinem kleinen Bruder (verheiratet) wurden pro Jahr 90,12 Euro WOP gutgeschrieben. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:23 - Geaendert am: 27.06.2009 19:26 |
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Die Aussage
"nur dann ausgezahlt wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird"
ist doch falsch!
Auf meinen Kontoauszügen steht immer 90,11 Euro.
Außerdem wird die WoP nur vermerkt und nicht gutgeschrieben. Die WoP ist zinsneutral. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:30 |
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Was ist an dieser Aussage bitte falsch???
Die WOP bekommen nur noch Personen immer die bei Vertragsabschluß das 25.Lebensjahr nicht vollendet haben.
Eine 30jährige Person welche sich ab Vertragsabschluß 01.01.2009 das Guthaben auszahlen lässt ist nicht mehr WOP fähig. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:38 - Geaendert am: 29.06.2009 13:37 |
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Wenn jemand vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließt, dann erhält er die WoP sowohl bei Auszahlung des Bauspardarlehens als auch bei Auszahlung des Guthabens, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
Falsch ist das Wort "nur"! |
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Verfasst am: 29.06.2009 12:48 |
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Was geht denn hier bitte ab???
Battle of the giants oder wie??? ;-)
Bitte Ton etwas zügeln!
wir sind doch alle erwachsen, also nicht auf einzelnen wörtern rumreiten, der sinn zählt!!!
Danke! :-) |
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Verfasst am: 29.06.2009 13:20 |
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@Herrmann:
powerbabe hat doch recht!?
Sie hat geschrieben:
„Die Wohnungsbauprämie wird an Personen welche das 25. Lebensjahr vollendet haben nur dann ausgezahlt wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird.“
--> die Rede ist hier von Personen ab 25 Jahren!
und weiter:
„Personen unter 25 Jahren können einmalig auch nur das angesparte Guthaben entnehmen und sind trotzdem WOP fähig.“
--> d.h., Personen UNTER 25 Jahren sind ZUSÄTZLICH WoP-fähig wenn sie sich nur das Guthaben auszahlen lassen und das Darlehen nicht in Anspruch nehmen
Übrigens muss ich Sie auch korrigieren:
„Wenn jemand vor dem 25. Lebensjahr einen Bausparvertrag abschließt, dann erhält er die WoP ..."
Richtig ist: „Wenn jemand vor VOLLENDUNG des 25. Lebensjahres….“
„Vor dem 25. Lebensjahr“ bedeutet, man ist 23 Jahre oder jünger (denn das 25. Lebensjahr beginnt mit dem 24. Geburtstag!)
„Vor Vollendung des 25. Lebensjahres“ bedeutet, man ist 24 oder jünger! |
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Verfasst am: 29.06.2009 13:35 - Geaendert am: 29.06.2009 13:40 |
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In Abschlussprüfungen ist die Aussage falsch, weil im Text "nur" steht.
Sie können ja 4 Punkte in der Prüfung verschenken!
§ 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz Absatz 2
Unschädlich ist jedoch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, die frühestens sieben Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte |
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Verfasst am: 29.06.2009 13:46 - Geaendert am: 29.06.2009 13:49 |
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Nach § 2a beträgt die Einkommensgrenze 25.600 Euro, bei Ehegatten (§ 3 Abs. 3) 51.200 Euro. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 des Einkommensteuergesetzes) des Sparjahrs (§ 4 Abs. 1).
Bekommt ein Alleinstehender bei einem zu versteuernden Einkommen von genau 25.600 Euro noch WoP? |
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Verfasst am: 29.06.2009 14:30 |
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Heisst es im Gesetzestext denn bis zu 25.600 oder ist etwas von einschließlich 25.600 euro genannt???
Deutsche Gesetze sind ja immer etwas schwammig.... |
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Verfasst am: 29.06.2009 17:10 - Geaendert am: 29.06.2009 17:10 |
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Ich glaube, Sie interpretieren das "nur" in diesem Satz falsch..
Mit diesem "nur" ist nicht gemeint, dass die unter 25-Jährigen nur WoP-fähig sind, wenn sie das Guthaben entnehmen, sondern dass sie sich (wenn sie so möchten) auch nur das Guthaben (statt zusätzlich das Darlehen) auszahlen lassen können und TROTZDEM WoP-fähig sind --- im Vergleich zu ab 25-Jährigen... verstehen Sie?? |
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Verfasst am: 29.06.2009 17:13 - Geaendert am: 29.06.2009 17:14 |
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Was kann man mit diesem Satz falsch verstehen?
"Die Wohnungsbauprämie wird an Personen, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, nur dann ausgezahlt, wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird."
Die Aussage ist falsch, weill die WoP auch bei Guthabenauszahlung gewährt wird. |
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Verfasst am: 29.06.2009 19:03 |
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Ich dachte, Sie reden von den Personen, die jünger als 25 Jahre sind!
Zitat von einem Ihrer obigen Einträge:
"Eine Person, die noch nicht 25 Jahre alt ist, bekommt die Wohnungsbauprämie auch, wenn sie nur das Bausparguthaben auszahlen lässt!"
(haben Sie als falsch bezeichnet) |
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Verfasst am: 29.06.2009 23:27 |
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Stimmt doch gar nicht.
Meine Aussage war die Richtigstellung.
Als falsch habe ich den Betrag von 90,12 Euro bezeichnet. |
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Verfasst am: 30.06.2009 12:49 |
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Oh mann...Ja, aber diese Richtigstellung war doch überflüssig, weil die gleiche Aussage sinngemäß schon in Powerbabes Beitrag stand!
Ich lass es jetzt einfach...bringt nix |
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