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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

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vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.02.2005 21:55
Hi, ich möcht mit euch mal nen kleines Brainstorming mit dem Thema "Vorteile der Mitgliedschaft einer Geno"

ich mach mal den Anfang:

-jährl. hohe Dividendenausschüttung auf einmalig fest eingezahlten Betrag ( z.b 100 EUR)

gruss
Michel
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2005 22:53 - Geaendert am: 01.03.2005 23:20
Obwohl man als Mitglied Risikoträger ist, nimmt man nicht an Wertsteigerung der Genossenschaft teil. Man erhält für das Risiko eine relativ geringe Entlohnung. Anstelle von 10 % erhält man nur rund 4 % Ausschüttung.
Außerdem wird ja nicht immer der volle Anteil eingezahlt, sondern nur ein Bruchteil. Deshalb muss man im Ernstfall Geld nachschießen. Zudem gibt es noch eine Nachschusspflicht.
wildecker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.02.2005 09:54
Wirklich Risikoträger. Also ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ich bei meiner Mitgliedschaft ein Risiko trage!

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

blue_sunshine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.02.2005 10:03
Hallo!
Also Vorteile für die Mitgliedschaft sind

- relativ sichere Dividende,
- Vorteile bei der R+V Versicherung
- bei uns noch für ein Programm namens "Mehr und Wert"


Gruß
fidischatz
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.02.2005 10:33
"Ihnen gehört ein teil Ihrer Bank - diese Türklinke dort könnte Ihnen gehören"

- Mitspracherecht + Informationsrecht
- Berechtigt auf teilnahme bei Vertreterversammlung

Life is what you make of it!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2005 10:50
Miteigentümer tragen unternehmerisches Risiko.
Das Mitglied zahlt z. B. 100 Euro ein. Der Anteil betrag aber 300 Euro. Die Dividenden werden solange auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben bis die 300 Euro erreicht sind. Somit erhält das Mitglied keine liquide Mittel bei Ausschüttungen.

Sollte die Genossenschaft in Schieflage kommen, so besteht die Gefahr, dass das Mitglied den Betrag auf 300 Euro auffüllen muss.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2005 13:02 - Geaendert am: 28.02.2005 19:09
@fidischatz
Das Investieren in die heimische Wirtschaft ist bestimmt empfehlenswert, aber an einer Türklinke möchte ich gerade kein Eigentum erwerben. Ich möchte Miteigentümer an einer genossenschaftlichen Bank sein, die gute Erträge abwirft, Mitarbeiter aus der Region beschäftig, an Bauherren faire Baukredite gewährt, mit Kunden ordentlich umgeht usw.
the_viruz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2005 16:12
- Vorteile bei dern Verbundpartnern
- Mitbestimmungsrecht ( Meine Bank Gehört mir)
- Dividende
- Lecker Essen bei der Vertreterversammlung
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2005 20:25 - Geaendert am: 02.03.2005 09:25
@the_viruz

Welche Vorteile erhält ein Mitglied bei Union, R+V usw.?
Ist ein Mitglied nicht gleich ein Vertreter, hat er keine Mitbestimmungsrechte.
Die Dividende ist für das zu tragende Risiko gering.
Das lecker Essen bei der Vertreterversammlung erhalten nur die Vertreter der Mitglieder.
fidischatz
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.03.2005 09:07
@Herrmann
Wieso denn, du bist Miteigentümer deiner Bank, das macht doch Eindruck beim Kunden, wenn er hört, dass ihm ein Teil gehört. Das symbolisiert ja auch die Gewinne... und die bekommt er doch auch mit, in Form der Dividende (bei uns übrigens momentan bei 6-7%)

Life is what you make of it!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2005 16:15 - Geaendert am: 01.03.2005 16:17
@fidischatz
Nur wenn die Satzzeichensetzung verändert wird, ergibt der Text einen Sinn.

Wieso denn? Das Mitglied ist Miteigentümer der Bank. Es macht doch Eindruck beim Kunden, wenn er hört, dass ihm ein Teil gehört.


Nur, so frage ich, was hat dieser Text mit meinen Aussagen zu tun?
fidischatz
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.03.2005 16:52
@Herrmann

Die Aussage war schon so gemeint, wie sie da stand, da gibts nichts zu kritisieren an den Satzzeichn.

Und was das mit deiner Aussage zu tun hat? Du hast doch die Aussage kritisiert, dass dem Mitglied ein Teil der Bank gehört.

Er hat damit Anteil am Gewinn der Bank, das ist also eine Verkaufsfloskel!

Life is what you make of it!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2005 19:51
Das ist richtig!
Wenn der Kunde Mitglied der genossenschaftlichen Bank wird, dann
- erhält er eine Dividende, weil er auch das Risiko trägt.
- kann er Mitbestimmungsrechte ausüben, wenn er in die Vertreterversammlung gewählt wird.
- erhöht er das haftende Eigenkapital der Bank, damit die Bank mehr Kredite ausreichen kann.
Adrian_BVR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2005 20:15
-Vorteile bei R+V
- 4%Dividende (meisten Mitgliedschaften werden voll bezahlt(1Anteil 100€ bei uns)
- Kredite usw bekommst bei uns nur, wenn eine Mitgliedschaft
gekauft wird
Risiko = 0 Bis jetzt ging noch keine Genoba pleite.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2005 20:25 - Geaendert am: 12.03.2005 18:48
@Andreas_BVR

Die Behauptung
"Risiko = 0 Bis jetzt ging noch keine Genoba pleite"
ist falsch.
Für falsche Angaben oder für bei fehlenden Hinweisen auf Risiken haftet der Berater (beraterhauftung). Die Mitgliedschaft ist nicht risikolos. Es sind schon einige Genossenschaftsbanken in Schieflage gekommen. Durch (Zwangs-)Fusionen wurden diese Probleme bis jetzt gemeistert. Das muss nicht für alle Zukunft so bleiben. Dann möchte ich nicht in Ihrer Haut stecken.

Bankmitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen, die ihnen zugänglich sind, zu verwerten und den Kunden auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bundesgerichtshof Az.: XI ZR 12/93
Adrian_BVR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2005 20:40
Dann springt der BVR erst einmal ein. Das Risiko ist nahezu 0.
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.03.2005 21:26
Mann muß doch nur in die Satzung einer Geno schauen, und Nachschußpflicht suchen, dann hat man sein Risiko !
Ich glaube aber das bei Nachschußpflicht nicht der BVR sichert ,oder ? Das gilt doch "nur" für die Einlagen.

Greetz Lrcoolk
Adrian_BVR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2005 21:42
Die Nachschußpflicht wurde noch nie eingesetzt. Bitte Probleme nicht größer machen als sie sind.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2005 23:09 - Geaendert am: 01.03.2005 23:18
Bei viele Mitglieder besteht die Gefahr, dass sie nachschießen müssen. Die Genossenschaften könnten die Nachschusspflicht aus der Satzung streichen. Sie tun es aber in der Regel deshalb nicht, weil sonst den Mitglieder bewußt würde, wie hoch das Risiko war. Es wird nach dem Motto verfahren, ja keine schlafenden Hunde wecken.

Das Guthaben der Mitglieder wird als haftendes Eigenkapital angerkannt. Die Betonung liegt auf haftendes.

Beispiel aus einer Satzung:
§ 37 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 55,-- EURO.

§ 40 Beschränkte Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 155,-- EURO.
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2005 23:59
Besteht bei der Mitgliedschaft nicht di Pflicht beim Vertragsabschluss darauf hinzuweisen?
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