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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Arbeitnehmersparzulage/ Wohnungsbauprämie
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Anne_88
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.06.2009 12:54
Bei Prsonen ab 25 geht es doch auch darum, das sie Wop nur bekommen wenn sie diese auch Wohnwirtschaftlixh verwenden!!! Egal ob mit oder ohne Darlehen....
IceObie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.07.2009 12:28
Wegen einem cent so en trara is echt übertrieben!
Ausserdem ist das doch der satz für Verheiratete, oder?
Und wenn man 45,06 Euro für einen Alleinstehenden berechnet ( und das ist so!!!), sind es nunmal 90,12 Euro bei Verheirateten!
Oder seh ich da was falsch???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2009 14:19
Ja!
8,8 % von 1024 Euro = 90,11 Euro.
IceObie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.07.2009 14:30
Ok!
Sie haben ja recht :-)
Hab aufgrund der Rundung den fehler gemacht, habs nicht extra berechnet, sondern einfach aufgedoppelt, dadurch ergibt sich en Rundungsfehler!
Aber trotzdem, wegen einem cent... ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2009 14:35 - Geaendert am: 01.07.2009 14:35
In der Abschlussprüfung ist das ein Fehler und führt zu einem Verlust von 4 Punkten.
IceObie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.07.2009 14:39
Is ja ok, von der Abschlussprüfung bin ich auch noch weit entfernt!
Bis dahin weiß ich das natürlich ;-)
Aber gibt es da nicht sowas wie Folgefehler oder Teilpunkte???
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.07.2009 18:48
WOP bekommt auch der wer das Guthaben nachweislich wohnwirtschaftlich verwendet. Bedeutet unabhängig vom Alter kann jeder WOP kriegen auch wenn er NUR das Guthaben nimmt ohne Darlehen und uns Beratern eine wowi-Verwendung vortäuscht....ähh pardon nachweist
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2009 11:54
Zur Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage:

Der Antrag ist jeweils spätestens vier (!) Jahre nach Ablauf des Sparjahres zu stellen. Bislang ja zwei Jahre.
Für 2009 ist z.B. der Antrag bis spätestens Ende 2013 zu stellen (§169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2009 12:11 - Geaendert am: 08.11.2009 12:42
WöPG § 1 Prämienberechtigte
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen ..., die
das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2009 01:24
DIe WoP bekommen auch Leute, die über 25 Jahre sind. Sie müssen nur eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Das mit dem Darlehen ist vollkommener Unsinn. DU musst gar KEIN Darlehen in Anspruch nehmen.
Vielleicht wird das in manchen Banken so gehandhabt, aber sicherlich nicht vom Gesetz her =)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.12.2009 23:00
Die Bauspardarlehen werden vom Bausparer bei der Bausparkasse beantragt oder auch nicht.
Zum Bauspardarlehen kann keiner gezwungen werden.
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