Aktive Kundenansprache |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2005 12:24 |
|
|
@Engelchen:
ICH AUCH!!!! :D |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2005 16:54 |
|
|
Das Darlehen aus einem BSV kann nach 7 Jahren für alles genommen werden, weil da die Sperrfrist rum ist. |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2005 17:28 |
|
|
@AH
was ist mit den Zulagen?? |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2005 18:06 |
|
|
@AH:
Es kann also doch für alles genommen werden?? nicht nur für wohnwirtschaftliche Zwecke?
......*verwirrt schaut* |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2005 18:23 |
|
|
Nein das Darlehen ist Zweckbezogen und kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Aber natürlich umgehen viele Leute das einfach indem sie die unterschrift leisten.
Es prüft ja keiner nach ob es so ist. |
|
|
|
Verfasst am: 25.01.2005 09:06 |
|
|
@BSV-Darlehen:
Das BSV-Darlehen darf nur für wohnwirtschaftl Zwecke benutzt werden!
Jedoch gibt die Bausparkasse bis 15.000€ das Darlehen blanko raus, bis zu dieser Grenze reicht ihr ein Verwendungsbescheinigung der Bank. D.h. solange die Bank bereit ist, zu bescheinigen, es würde für wohnwirtschaftl Zwecke verwendet, kann es auch für z.B. ein Autokauf verwendet werden.
Gibt es denn eine Bank, die sich diese Vermittlungsprovision durch die Lappen gehen lässt?
Über dieser Grenze müssen Verwendungsnachweise geführt und eingereicht werden....Wer später bremst, is länger schnell! |
|
|
|
Verfasst am: 25.01.2005 11:53 |
|
|
Wieder was gelernt!!! |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2005 14:09 |
|
|
Also mir wurde gesagt nach der Sperrfrist kann das Darlehen für ALLES genommen werden. Auch etwas nicht wohnwirtschaftliches. Wenn man es vor Ablauf der 7 Jahre für etwas fremdes in Anspruch nimmt muss man sämtliche Zulagen zurückzahlen, so kann man sie behalten. |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2005 18:47 |
|
|
@ AH das ist definitiv falsch !
ein BSV darlehen darf ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden, daher gibt es ja auch die normalen kredite, und daher ist auch der darlehenszins beim BSV so günstig !
die 7 jahre sperre gelten nur für die wohnungsbauprämie, wenn das ANGESPARTE Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird ! |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2005 20:00 |
|
|
Hmm verstehe...Da erkundige ich mich wohl besser noma!
Thx für die Info |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2005 20:12 |
|
|
Hy Leute
Zu den Antworten von AH:
>>> ein BSV darlehen darf ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden, daher gibt es ja auch die normalen kredite, und daher ist auch der darlehenszins beim BSV so günstig ! <<<
=> Der BSV darf für alles verwendet werden, nur das Darlehen nicht! D.h., wenn ihr ein BSV mit einer Bausparsumme von 50.000 € habt und ein Guthaben von 20.000 €, dann könnt ihr die 20.000 € (sofern der BSV Zuteilungsreif ist) nehmen für was ihr wollt! Auto, Urlaub, Sparbuch ... Es ist euer EINGEZAHLTES Geld zzgl. Zinsen!
ABER: Wenn ihr das Darlehen (in dem Fall 30.000 €) haben wollt, dann dürft ihr dies nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwenden! Das ist alles!
---------------------------------------
>>>die 7 jahre sperre gelten nur für die wohnungsbauprämie, wenn das ANGESPARTE Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird ! <<<
=> Die 7 Jahre Sperrfrist gilt nur für VL Zahlungen! D.h., wenn ihr einen BSV mit VL eures Arbeitnehmers anspart, dann kommt ihr frühstens nach 7 Jahren an euer Geld! das gilt natürlich auch, wenn ihr weder Wohnungsbauprämie noch Arbeitnehmersparzulage beantragt!!!
Fazit: Bevor ihr etwas erzählt, informiert euch bitte vorher genau! Wenn euch das mit einem Kunden passiert, wie soll er euch dann noch ernst (oder seriös) finden? |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 11:41 |
|
|
Was superevil schreibt, ist die übliche Vorgehensweise. |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 11:45 |
|
|
baaaah
son typ von dvag wollte mich abwerben ........ ekelig ...
wasn argument "mehr fortbildung" haaalloooo ich bin an ner UNI was brauch ich mehr an fortbildung ??? |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 12:16 |
|
|
Wir hatten letztens auch eine BSV-Aktion - "Mit Vollgas ins Eigenheim". Alle Mitarbeiter waren als Rennfahrer gekleidet und in der Eingangshalle stand ein Formel 1 - Rennwagen (Ferrari). So eine Aktion kann man leider nicht an jeder GS machen, aber es ist superklasse bei den Kunden angekommen. |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 12:20 |
|
|
Die Aktion hatten wir auch schonmal! War total witzig und wir haben richtig gut BSVs abgeschlossen. Hatten vorher ne Mini-Schulung vom LBS-Berater gekriegt, mit n paar Sätzen wie man die Kunden ansprechen könnte. Und wir hatten unsere ganze GS im Ferrari-Look. |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 19:21 |
|
|
Coole aktion mit den Rennfahreroutfits! was für sprüche habt ihr denn von dem lbs berater bekommen? |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 19:30 |
|
|
ich hab heute nochmal unseren Bausparberater gefragt: BSV Darlehen sind nur für wohnwirtschaftliche Zwecke!!! |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2005 22:52 |
|
|
@ dazbrot zu deinen aussagen:
beim ersten sagte ich das DARLEHEN ausschließlich wohnnwirtschaftlich, dekct sich also mit deiner aussage
zum zweiten punkt:
hab ich mich wohl falsch ausgedrückt, meinte es gibt nur WOP bei nichtwohnwirtschaftlicher verwendung wenn der BSV mind 7 jahre läuft |
|
|
|
Verfasst am: 28.01.2005 00:34 |
|
|
BSV‘s kann man auch gut an ganz junge Kunden verkaufen.
Die eltern drauf ansprechen, wies denn mit nem Sparvertrag für das neue Familienmitglied wäre. Hier dann einfach vom "Bausparbuch" sprechen. Regelmäßige Ansparung und die lieben verwanten können dann auch fleissig zur taufe, geburtstag weihnachten darauf einzahlen und in den nächsten Jharen spart sich da schön was an. Was die Konditionen angeht, sind die Zinsen für den BSV in nem Tarif für junge Leute fast unschlagbar(guter Habenzins, schlechter Kreditzins)und zudem gibts ab 16 auch noch zuschüüse von vater staat. |
|
|
|
Verfasst am: 28.01.2005 09:17 |
|
|
also muß auch mal was zu dem Thema loswerden.
wohnwirt. heißt nicht gleich möbel. eine einbauküche schon, jedoch keine sofas. tische, stühle usw. wobei es wie schon gesagt im blanko-rahmen jedoch meist gemacht wird. |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| >> )
|
|