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VL, Baupsparvertrag, Staatl. Förderung
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honey84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.07.2005 13:08
@ MW. Sorry, dass ich frage, aber ich habe kein Kindergeld bekommen. Ich bin drüber! Seit dem 1. Lehrjahr!
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.07.2005 13:31
Es gibt doch ein neues Urteil über die Berechnung von kindergeld.
die grenze liegt bei ca. 7600 € im jahr (glaub ich).
vom bruttolohn darf man alle sozielversicherungsbeiträge abziehen und die AN-pauschale (920 €), dann is man eigentlich unter dem satz und kann kindergeld bekommen.
kann man auch noch nachträglich einfordern, weiß aber nicht wie lange zurück.
Anke21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.07.2005 14:42
Also laut meinem Vater hat er nach der 1.Erhöhung im März auch kein Kindergeld mehr bekommen, weil ich über den Freibetrag hinaus war. Man kann es soweit ich weiß nur noch bekommen, wenn man nachweisen kann, dass die Werbungskosten höher sind, als die Pauschale die jeder bekommt. Wenn man dadurch unter die Freigrenze kommt, bekommt man noch Kindergeld.
spagetti
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.07.2005 15:08
War bei mir genauso hab ab dem 1 Lehrjahr kein Kindergeld mehr bekommen nach dem neuen Urteil aber bekomm ich wieder Kindergeld und zwar bis zum 1. September 05. Ihr denkt jetzt das ist nich viel, aber ihr irrt euch. Ich habs natürlich beantragt, denn man bekommt das Kindergeld 1 Jahr rückläufig, und das macht 1800€ netto.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2005 21:51 - Geaendert am: 26.07.2005 22:31
1. Riester- Förderung bei Azubi ist sehr hoch. Es gibt keine bessere Förderung.
2. Kindergeld bekommen die Eltern. Es gibt neue Berechnungen. Nach dem neuen Urteil kann man auch die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Viele Azubis bleiben so unter der Einkommensgrenze von 7.680 Euro und haben Anspruch auf Kindergeld.

Weitere Informationen unter:

http://www.jugend.igmetall.de/content.meingeld/content.meingeld.11/
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