Zinsverlust und Rückerstattung?! |
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Verfasst am: 16.02.2006 10:44 |
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Hi Leute,
ich bräuchte hier mal nen Bauspar-Spezi:
also, folgender Fall. Ich kündige meinen Bausparvertrag, die BSK sichert mir die Überweisung des Guthabens ohne Abschläge etc pp für den 27.01. zu (da sollte das Geld bei mir sein!). So, bis heute ist immer noch nichts da, daher muss ich in meinen Dispo und so weiter.
Kann ich jetzt von der BSK die ZInsen zurückverlangen (wenn ja, in welcher Höhe)?
Danke!!
philo |
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Verfasst am: 16.02.2006 10:53 |
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Wenn die Bausparkasse dir eine Überweisung bis 27.01. zu sagt kannst du 3Tage für die Zeit der Überweisung ansetzen bis das Geld auf deinem Konto sein sollte.
Wenn es bis dahin nicht da war, haben Sie Ihre Zusage nicht eingehalten.
Ich würde Sie erstmal anrufen und fragen, wo das Geld derzeit ist und wenn Sie meinen, dass das Geld bereits herausgegangen ist, sollen Sie dir eine Bestätigung mit Valuta zusenden.
Denke ab der Zeit also 31.01. kannst du dann auch Schadensersatz beanspruchen.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 16.02.2006 11:10 |
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Nene, die hatten mir am 23.02. zugesagt, dass sie das quasi sofort erledigen und das Geld planmäßig am 27.02. bei mir eingegangen sein sollte.
Auf welcher Grundlage? BGB? |
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Verfasst am: 16.02.2006 11:21 |
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Hast du was schriftliches erhalten, damit du dies auch beweisen kannst? |
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Verfasst am: 16.02.2006 11:51 |
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§280 BGB ist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. |
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Verfasst am: 16.02.2006 13:19 |
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Für den entstanden Schaden, sprich die Sollzinsen, muss die BSK gerade stehen. |
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