Haftpflicht |
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Verfasst am: 23.02.2006 10:37 |
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Brauch ein Schüler eine Haftpflichtversicherung, wenn er in den eigenen vier Wänden wohnt? Oder ist er noch über seine Eltern mitversichert? Wie war das noch? *grübel*
-Analog dazu, welche Versicherung braucht ein Schüler wirklich?
-Welche Versicherung braucht ein Azubi wirklich?
Danke! |
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Verfasst am: 23.02.2006 10:43 |
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Zur 1. Frage:
Er braucht eine Haftpflicht. Würde er noch bei seinen Eltern leben ,bräuchte er keine,aber in den eigenen vier Wänden ist dies notwendig.
Zu 2.:
Ein Schüler braucht nen BSV, viell. ne Generationenrente und ne Unfall unter Umständen.Aber ansonsten is er in der Regel bei den Eltern mit drin. (wenn er noch bei denen wohnt)
Zu 3:
Je nach Beruf braucht der Azubi eine BU, er sollte mit der Altersvorsorge beginnen, eine Unfall, ggf. KfZ, ggf. Haftplicht/ Hausrat
Aber das kommt immer drauf an,wen du vor dir sitzen hast...
Ich denk Krankenzusatz kommt prinzipiell immer gut._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 23.02.2006 11:04 - Geaendert am: 23.02.2006 11:05 |
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Wenn der Schüler/Azubi ist, ist dieser auch in deiner eigenen Wohnung über die Eltern mitversichert! Sie müssen der Versicherung nur die Information über Zweitwohnungshaftpflicht geben.
(PS. eigene Erfahrung)
LG
Sandra |
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Verfasst am: 23.02.2006 12:35 |
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danke für die hilfe,
aber was ist denn nun richtig?
finde keine Infos!!! |
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Verfasst am: 23.02.2006 12:39 |
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Richtig ist, dass der Schüler, wenn er Azubi ist über die priv. Haftpflicht der Eltern mitversichert ist. Dies gilt allerdings nur für die 1. Ausbildung! Bei der 2. Ausbildung müsste er sich selber versichern! |
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Verfasst am: 25.02.2006 12:11 |
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Im Grundsatz gilt; Weg von Mamas Herd, weg von Papas Versicherungen.
Wenn man ne eigene Wohnung hat braucht man ne eigene Haftpflichtversicherung.
Die Zweitwohnsitzregelung findet nur Anwendung, wenn sie in den Sonderbedingungen Haftpflicht des jeweiligen Versicherungsunternehmens ausdrücklich genannt wird; was mir aber nur von ganz ganz wenigen Versicherungs-
unternehmen bekannt ist, und selbst dort gibt es Voraussetzungen, die man erfüllen muss und jede Menge Einschränkungen.
-Im Grundsatz gilt also der Grundsatz, Ausnahmen bestätigen die Regel-
So wars zumindest richtig bei meiner Abschlussprüfung Versicherungskaufmann. |
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Verfasst am: 25.02.2006 13:03 |
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@ANdiRE:
"Zu 2.: Ein Schüler braucht nen BSV."
Wozu? |
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Verfasst am: 25.02.2006 13:08 |
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Ein junger Mensch braucht relativ wenige Versicherungen, und zwar:
1. Private Haftpflichtsicherung
2. reine Berufsunfähigkeitversicherung
3. evtl. Riestervertrag bei einer Fondsgesellschaft |
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