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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Anspruch auf VL
 
junior14
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.04.2006 12:27
hallo,

verfällt der anspruch auf vermögenswirksame leistungen am jahresende, wenn der arbeitgeber den betrag nicht in meinen bausparer eingezahlt hat?

WICHTIG! ;-)

gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2006 12:40 - Geaendert am: 22.04.2006 12:41
Wenn der Arbeitgeber kein vL überweist, kann auch keine ASZ gewährt werden.
I.d.R. wird der Arbeitgeber keine vL nachzahlen.
junior14
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.04.2006 14:39
erstmal danke für die antwort...um die arbeitnehmersparzulage geht es mir erstmal nicht! wichtig ist, ob es rechtlich festgehalten ist, dass der anspruch auf die zahlungen am jahresende erlischt.
der andere punkt ist, dass es in unserem betrieb nicht der erste fall ist und die schuld zum größten teil bei der bank liegt, weil ich ja die daten weitergegeben habe...ich habe es dann an meinem kontoauszug von der bausparkasse entdeckt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2006 14:59
Ob der Arbeitgeber vL an die Bausparkasse überweist, kann der Azubi an der Entgeltabrechnung Monat für Monat sehen. Die Schuld auf dem Arbeitgeber zu schieben, ist falsch. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht anweist, einen bestimmten Betrag als vL an die Bausparkasse oder Aktienfonds zu überweisen, kann der AG nicht von sich aus aktiv werden.
 

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