Abtretung einer Grundschuld |
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 15:35 |
|
|
Hallo zusammen,
ich hätte da mal wieder ne Frage.
Unzwar wie funktioniert die Abtretung einer Grundschuld zwischen 2 Banken?
Also z. B. die GS lautet auf die Sparkasse A, mein Kunde (ich bin Sparkasse B) möchte jetzt ein Darlehen bei uns und wir möchten die Grundschuld die z. G. der Sparkasse A eingetragen ist übernehmen.
Hilfe..... |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 15:42 |
|
|
Kommt drauf an.
Wenn deine Sparkasse nachher im grundbuch stehen soll ist es eine notarielle Abtretung. Das heißt du braucht ne Abtretungserklärung die die andere Sparkasse unterschreibt und du brauchst eine Nachricht vom GB-Amt dass die GS verlautbart wird.
Wenn dein Sparkasse nicht unbedingt im GB stehen muss/soll, reicht eine privatschriftlich abtretung, brauchst also nur die Abtretungserklärung der anderen Sparkassen. Das ist für den Kunden auch kostengünstiger. |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 15:43 - Geaendert am: 14.11.2006 15:46 |
|
|
Die Sparkasse A tritt die Grundschuld in grundbuchmäßiger Form (also notarielle Beglaubigung) an die Sparkasse B ab.
Vorab ist zu klären, ob im Rahmen der Abtretung eine Ablösung des Kredites bei der Sparkasse A erfolgen soll.
Dann wird die Sparkasse A der Sparkasse B die Abtretungserklärung (ggf. nebst Grundschuldbrief und (vollstreckbarer Ausfertigung der) Grundschuldschuldbestellungsurkunde) in Treuhandwege zuleiten.
Die Sparkasse B darf dann über die Urkunden nur gegen Zahlung eines Betrages X auf ein von der Sparkasse A benanntes Treuhandkonto verfügen.
Handelt es sich um eine Buchgrundschuld m u s s die Abtretung im Grundbuch verlautbart werden. Bei einer Briefgrundschuld kann von der Verlautbarung (aus Kostengründen) abgesehen werden. Die ist aber nicht sinnvoll, da (ohne Grundbuch- oder auch Zustellungsvollmacht) sämtliche Änderungen / Eintragungen an der neuen Gläubigerin, der Sparkasse B, vorbeigehen würden.
Die Verlautbarung erfolgt durch Einreichung der Abtretungserklärung sowie ggfs. Grundschuldbrief beim Grundbuchamt.
...
Kleiner Nachtrag: Da es sich um eine Sparkasse handelt, reicht auch eine öffentliche Beglaubigung (Sparkasse = Siegelführerin). |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 16:04 |
|
|
allet freaks! ;)
LOL
habt ihr fein gemacht! |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 16:24 |
|
|
@ käff *rofl*: Weiß ich doch, aber trotzdem danke ;) |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 16:31 |
|
|
wenn jemand fragen zu colleteral damage hat...:
CeeJay!
sie is in solchen fragen sehr kompetent...
ihre kompetenz spiegelt sich auch in ihrer körpergröße!
hihi
;)
(sorry der musste noch sein) |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 16:46 |
|
|
@CeeJay
Das ist eine ausführliche und gute Erklärung der Abtretung. |
|
|
|
Verfasst am: 14.11.2006 16:49 - Geaendert am: 15.11.2006 08:15 |
|
|
@ Herrmann: Vielen Dank! Das freut mich! |
|
|
|
Verfasst am: 15.06.2007 15:33 |
|
|
Also wenn ich mir als Bank A von der Bank B eine Grundschuld abtreten lass, muss unser Kunde nicht zum Notar oder?
Das macht alles die Bank B und wir bzw. unser Kunde trägt dann die Kosten! Richtig?
Steh grad leider aufm Schlauch!--------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
|
|
|
Verfasst am: 15.06.2007 15:36 |
|
|
jA! |
|
|
|
Verfasst am: 15.06.2007 15:39 |
|
|
Danke! --------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
|
|
|