Wohnungsbauprämie? |
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Verfasst am: 19.12.2006 23:08 |
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Hallo!
meine Azubikollegen und ich sind grad am diskutieren,
ob man auf VL-Einlagen beim Bausparvertrag, also vom Arbeitgeber überwiesenes Geld die WohnungsbauprämIe bekommt, oder ob diese nur für eigene Einzahlung besteht...
Kann mir da jemand weiter helfen?
Greez GaBo |
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Verfasst am: 19.12.2006 23:24 |
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Hi,
die Wohnungsbauprämie erhälst du auf zusätzlich geleistete Zahlungen, die Arbeitnehmersparzulage nur für die VL, um beide komplett zu bekommen 480 + 512 im Jahr einzahlen auf den Bausparvertrag! |
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Verfasst am: 19.12.2006 23:31 |
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Danke die Beiträge waren mir scho klar.... :-)
aber warum bekomm ich für die vl keine wob?
Is doch total bescheuert.
Ok des kann man jetzt argumentiieren dass nichts doppelt vom Staat gefördert wird, aber ich will ne plausieble erklärung... |
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Verfasst am: 19.12.2006 23:33 |
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Gibbet aber net ;-) Ist halt so, dass nur 1 mal gefördert wird! |
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Verfasst am: 19.12.2006 23:35 |
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ok dann wird des scho so stimmen...
also danke für dein bemühen! |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:45 |
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des sind doch bloß 470 € AN-Sparzulage
und eine erklärung gibt es schon!!
Der statt will das man selber zusätzlich noch spart und fördert diese! |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:53 |
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Wenn der Kunde keine Arbeitnehmersparzulage bekommt, weil er über der Einkommensgrenze dafür ist, bekommt er sehr wohl für die VL auch WoP. |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:55 |
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@sparkassenmaus
war das net umgekehrt???
oder steh ich grad auf dem Schlauch? |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:56 |
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@sparkassenmaus
Klar bekommt er die dann. Aber auch hier wird wieder nur einmal gefördert, da ja die Arbeitnehmersparzulage wegfällt. |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:58 |
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Prämienbegünstigt sind
a) Sparzahlungen,
b) vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sofern dafür keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird,
c) Guthabenzinsen,
d) gesondert eingezahlte Abschlussgebühren.
Quelle: Wikipedia |
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Verfasst am: 20.12.2006 08:59 |
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Ein Hoch auf Wikipedia!!! :-) ---------------------------
Mitleid gibt‘s umsonst mein Freund,
Neid muss man sich verdienen! |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:00 |
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Eben.
Also immer schön spenden!!!!!! |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:01 |
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Spenden???
Ich bin armer Bänker :-) |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:01 |
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@kalle: Du stehst auf dem Schlauch *g* |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:02 |
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Kannst ja Dein Weihnachtsgeld opfern. ;) |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:03 |
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@ sparkassenmaus
ok ich geh runter *g*
@ isa
bitte net lachen aber ich hab nur 150,- EUR brutto bekommen :-(
bin doch nur bei ner Leasingfirma :-( |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:03 |
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Wenn er über der Einkommenstgrenze für die Vl ist bekommt er tortzdem nicht für die Vl die Wöhungsbauprämie.
Wöhungsbauprämie wird nur auf eigenen Einzahlungen gewährt! und max aus 512 € |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:04 |
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@ gentleman: Das war aber genau die Frage, das hatte unser Threateröffner nämlich nicht verstanden. So klar wars also nicht.. |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:04 |
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Hi.
Also ich sitz ja mehr oder weniger an der Quelle. Also mit der WoP und der ASZ ist das so:
WoP berechtigt sind eigene Einzahlungen, Guthabenszinsen und nicht aszbegünstigte vL.
Also kann man sagen, wenn man über der Einkommensgrenze für ASZ liegt aber noch unter der für WoP, kann man die volle WoP erhalten ohne noch selbst einzahlungen leisten zu müssen.
Wenn man ASZberechtigt ist, kreigt man die volle ASZ aus 39,17 € der vL. Den Rest von 0,83 € kann man für die WoP ansetzen, verrausgesetzt man erhält auch 40 € vL.
LG Susi |
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Verfasst am: 20.12.2006 09:06 |
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@kalle
ohh. ;-( |
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