Riester-Frage |
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Verfasst am: 16.02.2007 09:10 |
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ok,vielleicht stell ich mich grad blöd an,aber den fall hatte ich noch nicht:
ich rechne gerade nen riester mit Null-vertrag für die frau.
der mann soll den mindestbeitrag zahlen,sie haben 3 kinder.
demnach zahlt er monatlich 5 euro (habe kein einkommen angegeben,er war arbeitslos), also 60 euro jährlich.
in meiner berechnung steht aber nun gesamteinzahlung 120 euro, kinderzulage insgesamt 414 euro und grundzulage für beide 228 euro.
muss denn die frau dann auch monatlich 5 euro zahlen???ich dachte das wäre dann wirklich ein vertrag ohne beitrag... |
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Verfasst am: 16.02.2007 09:44 |
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Wie hast Du denn den Vertrag der Frau ausgewiesen? Kann das sein, daß Du einen eigenen Vertrag für sie gemacht hast statt einen seperaten Ehegattenvertrag? |
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Verfasst am: 16.02.2007 10:16 - Geaendert am: 16.02.2007 10:41 |
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Wenn du einen reinen Zulagenvertrag für die Frau machst, ist das bei der VR-Bank, bei der ich arbeite, wie folgt:
Riester über UniProfiRente: Frau muss nicht extra einzahlen
Riester über R+V: Frau muss min 30Euro einzahlen
Aber prinzipiell kannst du einen Null- bzw. reinen Zulagenvertrag anlegen, ohne das die Frau etwas bezahlen muss.
Hoffe es hilft dir weiter |
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Verfasst am: 16.02.2007 10:21 |
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@Filidae
Sehr gute Antwort.
Der Gesetzgeber verlangt von Hausfrauen, die keine Kinder unter 3 Jahren haben, keinen Eigenbeitrag.
Allerdings können Versicherungsgesellschaften Mindestbeiträge verlangen. |
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Verfasst am: 16.02.2007 10:32 |
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ich habe nur einen vertrag gemacht, habe dann den ehepartner mit aufgenommen (und die 3 kinder) hmm... |
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Verfasst am: 16.02.2007 10:44 |
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Was genau ist das denn für ein Vertrag? Welches Unternehmen? |
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Verfasst am: 16.02.2007 10:56 |
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allianz
ich hab nun auch den nullvertrag hinbekommen...jetztz belibt nur noch die frage,was günstiger ist.
wenn beide zahlen-bekommen dann beide ihre rente??istin dem fall ja nicht viel...
wenn einer zahlt,bekommt einer |
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Verfasst am: 16.02.2007 12:21 |
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Bei uns ist eine Mindestansparsumme von 10EUR vorgegeben. |
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Verfasst am: 16.02.2007 12:26 |
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bei der allianz nicht, hab also nun die möglichkeit beide 60 euro im jahr zahlen zu lassen oder nur einen, förderquote ist bei nur einer einzahlung und einem nullvertrag höher,ich denke das wirds werden...die kunden haben echt kaum geld.
ich stand heute morgen einfach noch richtig auf der leitung:)) |
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Verfasst am: 16.02.2007 14:17 |
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..und jetzt hat sich mein termin auf montag verschoben:))*lach*
ich bin genervt...
hbt ihr auch manchmal kunden die ganze mittagspause bei euch sitzen???
ich glaub ich hab bei der beratung so viel über riester gelernt,wie vorher noch nie....
auf was für fragen kunden kommen können...klasse einfach! |
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Verfasst am: 16.02.2007 22:54 |
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Stelle bei der Entscheidung nach der richtigen Variante mal den Kunden in den Vordergrund. Wenn er derzeit wirklich nicht mehr zahlen kann, dann solltest Du die Lösung mit dem geringsten Eigenbeitrag wählen. Dieser Beitrag kann ja schließlich jederzeit angepasst werden. Sollten die Kunden allerdings mehr zahlen können, liegt es an Dir ihnen plausibel zu machen, warum es sinnvoll wäre mehr zu zahlen... |
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Verfasst am: 16.02.2007 22:56 |
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noch ein Nachsatz:
Förderqouten sind doch nur nebensächlich. Sie sind ein Verkaufsargument. Entscheident ist aber doch eher der Kundenbedarf. Dieser orientiert sich nicht zwingend an Förderquoten, oder? |
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Verfasst am: 17.02.2007 15:15 - Geaendert am: 17.02.2007 16:09 |
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Annahme:
Ein 17jähriger Azubi schließt einen Riestervertrag ab und zahlt den Mindesteigenbeitrag ein.
Somit bekommt er die Grundzulage.
Bekommen die Eltern für dieses Kind auch noch die Kinderzulage? |
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Verfasst am: 17.02.2007 15:44 |
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@ Herrmann:
Ich denke, die Eltern bekommen die Kinderzulage auch in diesem Fall. Solange sie noch Kindergeld für ihren Sohn beziehen natürlich. |
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Verfasst am: 17.02.2007 16:36 |
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Das habe ich bis jetzt auch angenommen.
Sicher bin ich mir zurzeit nicht mehr! |
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Verfasst am: 17.02.2007 16:43 |
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Wir hatten den fall letzte Woche gerade und haben das mit unserer Versicherungsabteilung besprochen.
So lange man Kindergeldberechtigt ist, aber auch schon Riesterfähig ist, können zwei Mal Zulagen in Anspruch genommen werden |
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Verfasst am: 17.02.2007 18:11 |
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@Herrmann: Grundsätzlich können die Eltern für das Kind auch noch die Kinderzulage beantragen, obwohl das Kind selber einen Riestervertrag abgeschlossen hat.
Hatte während der Ausbildung bereits einen Vertrag gehabt und meine Eltern haben trotzdem die Kinderzulage für mich bekommen, da sie noch kindergeldberechtigt gewesen sind._________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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Verfasst am: 19.02.2007 09:06 |
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ich stelle sicher den Kunden in den Vordergrund,somit finde ich die Förderquote nicht nur als Verkaufsargument interesant.
Der Kunde hat sehr wenig Geld-da spricht eine hohe Förderung doch für sich-oder sehe ich das falsch?
Die Förderquote ist höher,wenn die Frau einen Null-Vertrag bekommt.
Ich werd mal schauen....
Ich hoffe er kommt heute nun wirklich.
Danke für eure Antworten!
@Hermann
Das war jetzt ne echt gute Frage:) Danke!
Ich hatte am Freitag auch kurzfristig ein Gespräch,da hat ein Kunde SO VIELE Fragen zu Riester gestellt, da habe ich mehr gelernt als in allen Büchern:))
Praxisfälle sind doch immer am besten... |
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Verfasst am: 19.02.2007 19:28 |
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@ FFM:
Herrmann bitte mit 2 r schreiben, da legt er sehr viel Wert drauf... ;-) |
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Verfasst am: 19.02.2007 19:51 |
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Richtig!
Man erkennt sofort, wer genau liest! |
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